Gustl Mollath kämpft um seine Rehabilitation

Gustl Mollath sieht sich als Opfer der deutschen Justiz
Mollath muss sich im Wiederaufnahmeverfahren vor Gericht verantworten.

Knapp ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie muss sich Gustl Mollath, der berühmteste Psychiatriepatient Deutschlands, in einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Im ersten Verfahren wurde er 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in die Psychiatrie eingewiesen.

Der Fall des Mannes hat in Bayern eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Laut Anklage soll Mollath seine damalige Ehefrau massiv körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen aufgestochen haben. Außerdem hatte er behauptet, dass die ehemalige Vermögensberaterin bei der Hypo Vereinsbank Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen und viel Geld in die Schweiz gebracht habe. Mollaths Anhänger, die in ihm ein Justizopfer sehen, machten die Verhandlung am Montag nicht einfach, sie trommelten vor dem Gerichtsgebäude so laut, dass drinnen kein Wort zu verstehen war. Gegen seinen Willen muss Mollath an allen 17 Prozesstagen die "unerträgliche Anwesenheit" eines Gerichtsgutachters hinnehmen. Seine Ex-Frau entschlug sich der Zeugenaussage. Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Nach knapp zweieinhalb Stunden war der erste Prozesstag vorbei. Am Dienstag geht es weiter.

Kommentare