Frankreich: Unheiliger Streit um die Weihnachtskrippe

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Gericht urteilte über Zulässigkeit in öffentlichen Gebäuden .

Dient eine Weihnachtskrippe der Missionierung Ungläubiger oder ist sie nur ein festliches "Accessoire"? Über diese Frage entscheidet am Mittwoch das höchste Verwaltungsgericht in Frankreich. Sollten die Richter einen Verstoß gegen die strengen Regeln zur Trennung von Kirche und Staat sehen, dürften in diesem Advent keine Krippen in Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden aufgestellt werden.

Über die Krippen wird seit einem Jahr in Frankreich gestritten, und das ganz unheilig: Im Oktober 1915 gab das Pariser Verwaltungsgericht einer Gruppe von "Freidenkern" Recht und verbot eine Weihnachtskrippe im Rathaus der Gemeinde Melun südöstlich der Hauptstadt. Richter im westfranzösischen Nantes erlaubten dagegen eine Krippe in einem Verwaltungsgebäude - mit dem Argument, es handle sich dabei um eine "Tradition im Zusammenhang mit der Vorbereitungen zum Familienfest Weihnachten."

Laizitäts-Gebot

Das Pariser Gericht sah in der Darstellung von Jesuskind, Weisen, Ochs und Esel dagegen klar ein christliches Zeichen. Es begründete sein Verbot mit dem Laizitäts-Gebot, das seit 1905 gesetzlich festgeschrieben ist. Darunter sind in Frankreich zahlreiche Vorschriften für Gläubige erlassen worden. So etwa ist seit 2004 in Schulen und Hochschulen das deutlich sichtbare Tragen religiöser Kleidung oder Zeichen verboten. Darunter fallen das Kopftuch, die Kippa und große Kreuze gleichermaßen.

Nicht erst seit den islamistischen Terroranschlägen seit 2015 dreht sich die Debatte aber vor allem um die Zurschaustellung islamischer Überzeugungen. In diesem Sommer wurde intensiv über den sogenannten "Burkini" debattiert. Das oberste Verwaltungsgericht pfiff schließlich Kommunen zurück, die Frauen mit Ganzkörper-Badeanzug nach dem Anschlag von Nizza nicht mehr an den Strand lassen wollten. Ein "Burkini-Verbot" widerspreche den persönlichen Freiheitsrechten, urteilten die Richter.

Salomonisches Urteil

Auch ein staatliches "Krippen-Verbot", wie es bereits von einigen Medien heraufbeschworen wird, droht wahrscheinlich nicht. In einem kürzlich verfassten Gutachten für das oberste Verwaltungsgericht plädiert die Berichterstatterin Aurelie Bretonneau für ein salomonisches Urteil.

Danach sollen Krippen in Rathäusern und anderen öffentlichen Gebäuden nicht "aus Prinzip" untersagt werden. Allerdings, so schreibt sie, dürfe die Aufstellung der Krippen auch nicht auf "die Anerkennung eines Kultes" hinauslaufen.

Deshalb schlägt Bretonneau eine Art "Krippen-Test" für Behörden vor: Mit folgenden Leitfragen: Dient die Krippe der "religiösen Bekehrung"? Oder hat sie vielmehr "kulturellen oder festlichen Charakter"? Und werden die Figuren nur vorübergehend aufgestellt? Die letzten beiden Fragen dürften sich in den meisten Fällen mit "ja" beantworten lassen.

Verweis auf Kopftuch-Regelung in Schulen

So viel Toleranz für die christliche Weihnachtsgeschichte bringt vor allem linke Politiker in Frankreich in Wallung. Die Radikale Linkspartei, die mit einem Minister in der Regierung vertreten ist, erklärte: Wenn der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht im Sinne der Berichterstatterin entscheide, drohe "dieselbe Unsicherheit wie im Fall des Kopftuchs in Schulen" in den 80er-Jahren.

Bretonneau dagegen riet den 17 Richtern, Milde walten zu lassen. "Es ist an Ihnen, den Streit zu befrieden", schrieb sie in ihrem Schlusswort. Eine fast schon weihnachtliche Botschaft.

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