Frankreich: Finanzamt schickte Steuerforderung bis ans Grab

(Symbolbild)
Steuerforderung war an die Adresse Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg gerichtet.

Zwei Dinge auf Erden sind sicher - die Steuern und der Tod, so sagt man. Eine französische Behörde hat beides nun kombiniert und eine Steuerforderung an das Grab einer Verstorbenen adressiert.

Wie die Gemeindeverwaltung von Sarzeau in der Bretagne am Samstag mitteilte, ging bei ihr ein Schreiben des Finanzamtes ein, das an eine tote Einwohnerin gerichtet war und als Adresse "Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg" trug. Wie der Kämmerer der Stadt der Zeitung "Ouest France" sagte, handelte es sich um eine Grundsteuer-Forderung. Er vermute, dass einer der Erben der Verstorbenen die Adresse bei den Behörden angegeben habe, "weil er die Grundsteuer nicht zahlen wollte".

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