Zugunglück: Technik war nicht auf neuestem Stand

Der Angeklagte soll am 5. Dezember sein Urteil hören
Zwölf Menschen waren am Faschingsdienstag gestorben und 89 verletzt worden, als zwei Regionalzüge frontal ineinander gekracht waren.

Bad Aibling. Den Nebenklägern geht es in dem Prozess gegen den Fahrdienstleiter, der auf seinem Handy gespielt hatte, auch um eine mögliche Mitverantwortung der Deutschen Bahn. Zwölf Menschen waren am Faschingsdienstag gestorben und 89 verletzt worden, als zwei Regionalzüge frontal ineinander gekracht waren. Die 1971 elektrifizierte Bahnlinie in Oberbayern hätte signaltechnisch längst nachgerüstet werden müssen, sagte ein Sachverständiger der Eisenbahnuntersuchungsstelle des Bundes. "Nach jedem Schritt hätte man eigentlich merken müssen: es passt was nicht", sagte er vor Gericht. Im Stellwerk gab es unsinnige und zum Teil unvollständige Anzeigen durch Glühlampen. Die Fahrdienstleiter hätten sich angewöhnt, Schaltfehler der Anzeige im Alltag zu ignorieren.

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