Neues Jahr, neue Regeln im Ausland

A general view of cars driving on the highway during the morning rush hours in Shanghai March 26, 2012. China may be the world's No. 2 oil consumer and have the world's biggest vehicle market but current high oil prices are unlikely to dent growth in fuel demand much or sales of fuel-guzzling sports utility vehicles. The country, which imports 56 percent of the oil it needs, is set to lead global oil demand again this year by contributing nearly half of the world's incremental fuel use, although the pace has slowed. Pictures taken March 26, 2012. REUTERS/Carlos Barria (CHINA - Tags: TRANSPORT ENERGY BUSINESS)
Auf was man sich auf den Straßen jenseits der Landesgrenzen einstellen muss.

Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, muss sich seit Jahresbeginn in einigen Ländern auf neue Regelungen einstellen. Der ÖAMTC hat die wichtigsten zusammengefasst.

Umweltzonen in Deutschland: Die neuen Umweltzonen Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung dürfen seit 1. Jänner 2013 nur noch von Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren werden. "Die Regelungen für Umweltzonen wurden in ganz Deutschland mit Jahreswechsel verschärft: Nun darf keine der über 50 Umweltzonen mehr von Autos mit Schadstoffplakette oder roter Plakette befahren werden", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Scheucher. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.

Teure Parkvergehen: Für das Abstellen ohne Ticket und das Überschreiten der auf dem Schein ausgewiesenen Parkzeit werden ab April die Strafen um fünf Euro angehoben. Je nach Dauer der überschrittenen Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen zehn und 30 Euro.

Verschärfungen in der Schweiz: Nach einer jahrzehntelangen Debatte ist in der Schweiz das Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft getreten. Dieses sieht verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern vor. Neben Fahrzeugentzug droht laut ÖAMTC auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu vier Jahren.

Alkoholtestgerät verpflichtend: Auto- und Motorradfahrer, die in Frankreich ohne Alkoholtestgerät unterwegs sind, müssen ab 1. März mit einer Strafe von elf Euro rechnen. Motorradfahrer und deren Sozia sind in Frankreich seit Jahresanfang verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Ansonsten droht eine Strafe von 68 Euro.

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