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Messerattacke in Solingen: Höchststrafe für Täter bestätigt

Der Anschlag in Solingen löste Bestürzung und eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.
Eine Frau legt Blumen an einer Gedenkstätte mit Kerzen, Blumen und Botschaften nieder, während andere Menschen respektvoll stehen.

Zusammenfassung

  • Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für Issa H. nach der Messerattacke von Solingen mit drei Toten bestätigt.
  • Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an, da von weiterer Gefahr ausgegangen wird.
  • Issa H. wurde wegen dreifachen Mordes, neunfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt.

Knapp zwei Jahre nach dem islamistisch motivierten Anschlag von Solingen mit drei Toten hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Freitag das Urteil gegen den Täter bestätigt. 

Issa H. ist damit rechtskräftig zur einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Morde verurteilt. Der Syrer hatte 2024 auf dem Stadtfest der nordrhein-westfälischen Stadt drei Menschen erstochen und acht weitere teils schwer verletzt.

Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf feststellte, hatte er die Ideologie der Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verinnerlicht und lehnte die freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften ab. Er habe auf dem Fest möglichst viele Menschen töten wollen, die er als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft ansah. Von anderen IS-Mitgliedern sei er bestärkt und beraten worden.

Mann stach in Solingen auf Festbesucher ein

Am Abend des 23. August 2024 stach der damals 26-Jährige auf Festbesucher ein. Dazu benutzte er ein Tranchiermesser mit einer Klingenlänge von 19 Zentimetern. Nach den Taten floh er, wurde aber einen Tag später nach einer Fahndung gefasst. 

Der Anschlag löste deutschlandweit Bestürzung und eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Im Mai 2025 begann der Prozess gegen den Angeklagten in Düsseldorf. Knapp vier Monate später, im September 2025, verhängte das Oberlandesgericht die Höchststrafe. Es sprach H. wegen dreifachen Mordes und neunfachen Mordversuchs schuldig und zusätzlich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. 

Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen ist. Zusätzlich ordnete es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe an.

Es ging davon aus, dass der Täter weiter gefährlich ist. Er habe noch immer eine radikalislamische Haltung und weitere ähnliche Gewalttaten seien zu erwarten. H. wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, die Revision hatte keinen Erfolg. 

Das Verfahren ist nun nach BGH-Angaben rechtskräftig abgeschlossen.