Sexuelle Nötigung: Ex-Musikschulpräsident muss ins Gefängnis
Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München und ehemalige Rektor der Universität Mozarteum Salzburg muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts München I. Es ist damit rechtskräftig. Das Landgericht hatte Siegfried Mauser (65) im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (Az: 1 StR 39/19).
In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert.
Die Frauen waren im Büro des Präsidenten, weil sie sich um Stellen beworben hatten. Mauser führte von 2003 bis 2014 die Hochschule. Der Pianist und Musikwissenschaftler hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.
Das Urteil des Amtsgerichts München im ersten Prozess löste 2016 eine Kontroverse in der deutschen Öffentlichkeit aus. Der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger ortete in der Strafanzeige gegen Mauser einen Akt der Vergeltung dafür, dass der ehemalige Rektor der Münchner Musikhochschule bestimmte Mitarbeiterinnen nicht in ihrer Karriere gefördert habe: „Damen, deren Avancen zurückgewiesen werden, gleichen tückischen Tellerminen. Ihre Rachsucht sollte man nie unterschätzen.“ Demgegenüber argumentierte Patrick Bahners (FAZ), das Amtsgericht habe die Aussagen von 16 Zeugen gehört; bloße persönliche Bekanntschaft, so Bahners, verschaffe Enzensberger und anderen Freunden Mausers wohl kaum eine solidere Grundlage, die Geschehnisse an der Hochschule zu beurteilen. In einem Redebeitrag zum Philosophiefestival Phil.Cologne am 21. Mai 2016 beschrieb Peter Sloterdijk Mausers Verurteilung als alarmierendes Signal eines immer hysterischer werdenden „neopuritanischen“ Zeitgeistes, der die Errungenschaften der sexuellen Befreiung seit den 1960er und 1970er Jahren zu untergraben drohe. In Anspielung darauf verlieh Mauser in der Berufungsverhandlung der Hoffnung Ausdruck, dass er „kein Zeitgeist-Opfer“ werde.
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