Seilbahnunglück: Laut Richterin keine Beweise gegen Seilbahn-Direktor
Nach dem Seilbahnunglück am Lago Maggiore mit 14 Todesopfern vergangene Woche ist es bei den Ermittlungen zu einer überraschenden Wende gekommen. Laut einer Untersuchungsrichterin in der norditalienischen Stadt Verbania bestehen keine Schuldbeweise gegen den Besitzer der Seilbahnanlage "Ferrovie del Mottarone" und gegen den Direktor, die am Mittwoch zusammen mit dem Einsatzleiter festgenommen worden waren.
Laut der Untersuchungsrichterin würde es an soliden Beweisen gegen den Seilbahn-Besitzer und den Direktor fehlen, wie die Vernehmung der beiden Männer am Samstag bewiesen hätte. Die beiden kamen in der Nacht auf Sonntag wieder frei. Der Einsatzleiter wurde unter Hausarrest gestellt.
Das tödliche Seilbahnunglück am Lago Maggiore ist offenbar durch die absichtliche Abschaltung eines Sicherheitssystems verursacht worden. Die Bremsvorrichtung war Medienberichten zufolge bereits seit dem 26. April, dem Tag der Wiederaufnahme des Seilbahnbetriebs, wegen eines technischen Problems außer Betrieb. Bei dem Unglück starben Familien, junge Paare und zwei Kinder.
Betriebsdirektor: "Ich hätte diesen Beschluss nie genehmigt"
"Ich bin froh, zu meiner Familie zurückzukehren, aber ich bin verzweifelt wegen der 14 Todesopfer", sagte der Betriebsdirektor beim Verlassen des Gefängnisses von Verbania. Er habe über die Aussetzung der Notbremse nichts gewusst. "Ich hätte diesen Beschluss nie genehmigt", versicherte er.
Der Seilbahn-Einsatzleiter gestand seine Verantwortung ein. Er habe nie gedacht, dass es zu einem Kabelriss kommen würde. "Ich bin kein Krimineller. Ich hätte keine Menschen in die Kabine einsteigen lassen, wenn ich gedacht hätte, dass das Seil reißen würde", sagte der Mann, der seit 38 Jahren für die Seilbahngesellschaft "Ferrovie del Mottarone" arbeitet.
In den kommenden Tagen wird die Inspektion durch einen Berater der Staatsanwaltschaft von Verbania am Unfallort beginnen. Die Arbeit des Beraters konzentriert sich auf das gerissene Zugseil, um die Ursachen des Bruchs zu prüfen. Der Anwalt des angeklagten Einsatzleiters ist bereit, seine eigenen technischen Berater zu ernennen.
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