Schweiz: Mutmaßlicher Beteiligter an Genozid in Ruanda bleibt in Haft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Zusammenfassung
- Ein wegen Kriegsverbrechen beschuldigter Ruander bleibt in der Schweiz in Untersuchungshaft, da schwerer Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr bestehen.
- Die Ermittlungen umfassen Befragungen in mehreren Ländern, wobei Zeugen dem Beschuldigten Beteiligung an Vergewaltigung und Tötung vorwerfen.
- Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, da der Beschuldigte und seine Ehefrau über erhebliches Vermögen verfügen.
Ein wegen Kriegsverbrechen beschuldigter Mann aus Ruanda bleibt in der Schweiz in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Diesem wird vorgeworfen, am Massaker gegen die Tutsi im Jahr 1994 beteiligt gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer befindet sich seit Ende November 2024 in Untersuchungshaft. Ein im November gestelltes Gesuch um Entlassung wies das zuständige Zwangsmaßnahmengericht ab.
Diesen Entscheid hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem am Mittwoch publizierten Beschluss bestätigt. Es hält fest, dass ein schwerer Tatverdacht gegen den Beschuldigten und Verdunkelungsgefahr bestehe. Bisher seien noch nicht alle digitalen Daten auf Geräten des Inhaftierten ausgewertet worden. Zudem stünden Befragungen weiterer Personen bevor.
Befragungen in mehreren Ländern
Wie aus den Ausführungen des Gerichts hervorgeht, haben die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) und die Bundespolizei im vergangenen Jahr zahlreiche Befragungen in Ruanda, Belgien, Österreich und Frankreich durchgeführt.
Fünf Personen haben sich als Privatkläger gegen den Beschuldigten konstituiert. Da die Ereignisse des Völkermords der Hutu an den Tutsi im Jahr 1994 über 30 Jahre zurückliegen würden, sei die unbeeinflusste Aussage von Zeugen und Auskunftspersonen besonders wichtig, schreibt das Gericht. Die Befragten gaben unter anderem an, dass der Beschwerdeführer an der Vergewaltigung und Tötung von Menschen beteiligt gewesen sei.
Das Gesuch des Ruandesen um unentgeltliche Rechtspflege hat das Gericht abgewiesen. Wie aus dem Entscheid hervorgeht, sollen er und seine Ehefrau über ein Vermögen von über 600.000 Franken (649.210,13 Euro) verfügen. Seine Frau erhält zudem ein monatliches Salär von mehreren Tausend Franken.
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