Prozess wegen sexueller Übergriffe: Freispruch für Kevin Spacey

Kevin Spacey on trial in London over accusations of sexual offences
Musste sich wegen sexueller Übergriffe vor Gericht in London verantworten. Es war der letzte anhängige Prozess nach zahlreichen Vorwürfen.

US-Schauspieler Kevin Spacey ("American Beauty", "House of Cards") ist in einem Londoner Strafprozess wegen angeblich sexueller Übergriffe auf mehrere Männer in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Das teilte die Jury am Mittwoch mit.

Spacey, der am Mittwoch 64 Jahre alt wurde, zeigte sich nach der Urteilsverkündung sichtlich gerührt. Mit einem Taschentuch wischte er sich übers Gesicht.

In dem etwa vierwöchigen Prozess am Southwark Crown Court hatten vier Männer dem Hollywoodstar vorgeworfen, dass er ihnen in mehreren Fällen in den Schritt gegriffen haben soll. In einem Fall ging es um oralen Geschlechtsverkehr.

Die Anklage hatte den Oscarpreisträger als "sexuellen Bully" bezeichnet, der seine Macht ausgenutzt habe. Spacey stritt die Vorwürfe ab, beziehungsweise gab an, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Die zwölf Geschworenen befanden ihn am Mittwoch nach dreitägigen Beratungen in allen Anklagepunkten für nicht schuldig.

Die Vorwürfe hatten sich auf den Zeitraum zwischen 2001 und 2013 in London und der Grafschaft Gloucestershire bezogen. Spacey war von 2004 bis 2015 künstlerischer Direktor am Londoner Theater Old Vic und lebte zeitweilig in der britischen Hauptstadt.

Karriere unterbrochen

Die Karriere des bis dahin erfolgreichen Schauspielers wurde durch die im Zuge der #MeToo-Debatte aufgebrachten Vorwürfe abrupt unterbrochen. Netflix beendete die Zusammenarbeit zu "House of Cards" und verklagte Spacey auf Schadenersatz, nachdem Beschwerden von Mitarbeitern am Set über ihn aufgekommen waren. Das Theater Old Vic distanzierte sich ebenfalls. Szenen mit Spacey in dem Thriller "All The Money in the World" (Alles Geld der Welt) wurden nachträglich entfernt.

Noch vor Prozessbeginn in London hatte Spacey die Hoffnung geäußert, im Falle eines Freispruchs wieder an seine Erfolge anknüpfen zu können.

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