Rauch wegen Powerbank: Swiss-Maschine musste landen
Eine Maschine der Swiss: Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen musste ein Flug der Airline wegen Rauchentwicklung an Bord außerplanmäßig landen. (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Ein Swiss-Flug von Zürich nach Boston musste wegen Rauchentwicklung durch eine Powerbank mit Notsignal in Dublin außerplanmäßig landen.
- Bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen war bei Swiss ein elektronisches Gerät Auslöser für Rauch an Bord; 206 Passagiere wurden nach der Landung in Hotels gebracht.
- In der Lufthansa-Gruppe dürfen Powerbanks seit Jänner 2026 an Bord weder verwendet noch im Handgepäckfach verstaut werden, sondern nur im Handgepäck an Körper, in der Sitztasche oder unter dem Sitz mitgeführt werden.
Mit Rauch an Bord musste zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen eine Maschine der Lufthansa-Tochter Swiss außerplanmäßig landen. Beide Male waren elektronische Geräte die Ursache, die seit Anfang des Jahres in der gesamten Lufthansa-Gruppe nicht mehr verwendet werden dürfen, wie die Fluggesellschaft mitteilt. Die am Sonntagabend in Zürich gestartete Maschine landete in den frühen Morgenstunden in Dublin, statt wie geplant nach Boston zu fliegen.
206 Passagiere wurden ins Hotel gebracht
„Grund dafür war eine Rauchentwicklung an Bord, die von einer Powerbank verursacht worden war“, wie die Swiss mitteilt. Um Landepriorität zu erhalten, werde in solchen Fällen ein Notsignal abgesetzt, aber es handle sich nicht um eine Notlandung. Die 206 Passagiere wurden in Hotels gebracht, während die Fluggesellschaft sich um die Weiterreise kümmert, wie sie weiter sagt.
Powerbanks dürfen nicht ins Handgepäckfach
Am 27. Juli 2026 war ein Swiss-Flug von Zürich nach New York wegen Rauchentwicklung in der Kabine außerplanmäßig in Bangor im US-Bundesstaat Maine gelandet. Ursache war eine Ladebox für Kopfhörer, die zwischen die Sitze gefallen und dort eingeklemmt und beschädigt worden war. So eine Box gilt wegen der Ladefunktion auch als Powerbank, wie Swiss sagt.
Powerbanks dürfen seit Jänner in allen Airlines der Lufthansa-Gruppe nicht mehr an Bord verwendet werden. Sie können zwar im Handgepäck mitgeführt werden, dürfen aber nur am Körper getragen, in der Sitztasche oder unter dem Sitz verstaut werden, nicht im Handgepäckfach über den Sitzen.
- Nur ins Handgepäck: Powerbanks dürfen grundsätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
- Kapazität beachten: Bis 100 Wattstunden (Wh) sind Powerbanks üblicherweise erlaubt. Zwischen 100 und 160 Wh kann die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich sein.
- Lufthansa-Gruppe: Seit Jänner 2026 dürfen Powerbanks an Bord nicht mehr verwendet oder geladen werden. Sie dürfen auch nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden.
- Andere Airlines: Auch Fluggesellschaften wie Emirates, Singapore Airlines und Cathay Pacific verbieten inzwischen die Nutzung beziehungsweise das Laden von Powerbanks während des Fluges.
- Regeln unterscheiden sich: Je nach Airline können zusätzliche Beschränkungen gelten, etwa bei Anzahl, Kapazität oder Aufbewahrung der Geräte.
- Vor dem Flug prüfen: Passagiere sollten sich deshalb über die aktuellen Bestimmungen ihrer Fluggesellschaft informieren.
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