Norwegischer Massenmörder Breivik muss im Gefängnis bleiben
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik kommt nicht auf freien Fuß. Sein Antrag auf Haftentlassung wurde einstimmig abgewiesen, teilte das Bezirksgericht Telemark am Dienstag mit.
Der heute 42-Jährige hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker mit 69 Toten in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an.
Diese Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.
Verwahrung bedeutet in Norwegen im Gegensatz zu einer normalen Gefängnisstrafe so viel wie eine zeitlich unbegrenzte Strafe: Sie kann alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.
Das norwegische Recht räumt Verurteilten jedoch ein, nach Ablauf der Mindestdauer ihrer Strafe eine Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Das hatte Breivik im September 2020 getan. Vor zwei Wochen wurde in einer zum Gerichtssaal umfunktionierten Turnhalle der Haftanstalt Skien, etwa 130 Kilometer südwestlich von Oslo, drei Tage lang verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Ablehnung. Verteidiger Storrvik schlug dagegen vor, seinen Mandanten unter Bedingungen der Strafbehörden auf Bewährung freizulassen. Breivik selbst behauptete, der Gewalt abgeschworen zu haben. Er sei aber weiter Nationalsozialist. Zudem beschwerte er sich über seine Haftbedingungen. Er sitzt seit knapp zehn Jahren in Isolation.
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