Schweiz: Politiker will Unschuldsbeweis bei sexuellen Übergriffen

Schweiz: Politiker will Unschuldsbeweis bei sexuellen Übergriffen
Sozialdemokrat will Vorstoß in Parlament bringen, sein Plan ist hoch umstritten.

Opfer von sexueller Gewalt verlieren in der Schweiz laut einer Studie 82,8 Prozent der Fälle, mehr als 400.000 schweizerische Frauen sollen in ihrem Leben bereits sexuell misshandelt worden sein. Ein Grund für die wenigen Erfolgschancen der mutmaßlichen Opfer: Sie müssen laut Schweizer Zivilrecht die mutmaßliche Tat beweisen.

Aus diesem Grund brachte der sozialdemokratische Politiker Mathias Reynard eine parlamentarische Initiative ein, die Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz besser schützen soll: Sie sollen die Belästigung nicht beweisen müssen, sondern nur noch glaubhaft machen. Erscheint dem Richter der Sachverhalt also wahrscheinlich, ist der Vorwurf glaubhaft.

Somit müsste der mutmaßliche Täter seine Unschuld beweisen, nicht mehr das mutmaßliche Opfer den Übergriff.

Reynards Vorschlag ist hoch umstritten, auf Twitter setzten ihn Nutzer mit „Hexenprozessen“ gleich. Auch dort sei man von einer grundsätzlichen Schuld ausgegangen.

Politiker widerspricht Kritikern

Reynard lässt diese Argumente laut der Schweizer Online-Zeitung Watson nicht gelten: „Hinter all diesen Fragen zu Belästigung oder sexueller Gewalt steht die – sehr männliche – Angst, zu Unrecht verurteilt zu werden. Dabei würden wir nicht anfangen, Menschen ohne Beweise zu verurteilen.“

Die erleichterte Beweislast heiße nicht die Umkehrung der Belastung. Das Opfer müsste eine Reihe von Hinweisen liefern, die ausreichen, um Diskriminierung als Verstoß gegen das Schweizer Gleichbehandlungsgesetz zu betrachten und eine mögliche Verurteilung herbeizuführen.

Sein Vorstoß dürfte jedoch keinen Anklang im Parlament finden – die dortige Rechtskommission hat bereits bekräftigt, dass die Unschuldsvermutung zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehöre.

Kommentare