Seit 16 Jahren krankgeschrieben: Lehrerin muss nach Klage zum Amtsarzt

Zusammenfassung
- Eine seit 2009 krankgeschriebene Lehrerin aus NRW muss sich nach 16 Jahren erstmals einer amtsärztlichen Untersuchung stellen, um ihre Dienstfähigkeit zu klären.
- Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte die Anordnung der Untersuchung, die über eine mögliche Versetzung in den Ruhestand und damit über Gehalts- oder Pensionsansprüche entscheidet.
- Der Fall sorgt für bundesweites Aufsehen, auch wegen möglicher Nebentätigkeit der Lehrerin als Heilpraktikerin und Kritik am jahrelangen Behördenversagen.
Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2009 dauerhaft krankgeschrieben ist, muss sich nach 16 Jahren erstmals einem Amtsarzt vorstellen.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit die Anordnung des Landes. Die Untersuchung soll klären, ob die Pädagogin wieder dienstfähig ist oder in den Ruhestand versetzt wird.
Neuer Schulleiter kannte die Lehrerin gar nicht
Der Fall sorgt deutschlandweit für Aufsehen: Im Jahr 2009 ließ sich die Pädagogin wegen psychischer Probleme krankschreiben - und hat seitdem keinen Tag mehr am Berufskolleg Wesel unterrichtet, ihr volles Gehalt als Studienrätin jedoch weiter bezogen - laut Besoldungstabelle zwischen 5.051 und 6.174 Euro im Monat. Ihre Krankschreibung ließ sie immer wieder verlängern.
Mit den Jahren geriet die Frau scheinbar in Vergessenheit. Als 2015 ein neuer Schulleiter ans Berufskolleg kam, war die Frau an der Schule längst unbekannt. Ihren Namen hatte der neue Leiter nach eigenen Angaben nie zuvor gehört, berichtet dieser gegenüber der Bild-Zeitung.
2025 schließlich fiel der Fall den Aufsichtsbehörden auf, im April ordnete das Land Nordrhein-Westfalen eine amtsärztliche Untersuchung an.
Dagegen zog die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Anordnung, zum Amtsarzt zu müssen, kritisierte sie als nicht nachvollziehbar. Dass ihr Dienstgeber gerade jetzt, nach 16 Jahren, eine Untersuchung anordne, sei unverständlich, hatte die Frau zur Begründung angegeben.
Die Anordnung zur Untersuchung ist gerechtfertigt, urteilte das Gericht. Die amtsärztliche Untersuchung diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen und zu prüfen, ob die Frau tatsächlich dienstunfähig ist. Ist sie das, würde sie nämlich nicht ihr volles Gehalt, sondern eine niedrigere Pension erhalten. Das entspreche auch der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die Richter kritisierten zwar das jahrelange Untätigbleiben der Behörden, erklärten dies für die Rechtmäßigkeit der Anordnung aber für unerheblich.
Die Bezirksregierung Düsseldorf betonte, man arbeite den Fall "umfassend" auf. Das öffentliche Unverständnis könne man nachvollziehen, hieß es. Klar ist: Sollte die Lehrerin dauerhaft dienstunfähig sein, bekäme sie statt des vollen Gehalts künftig eine Pension – und das Kapitel eines jahrelangen Behördenversagens hätte ein rechtliches Ende.
NRW-Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) sprach von einem "beispiellosen Vorgang" und forderte umfassende Aufklärung.
Nebenjob als Heilpraktikerin
Für zusätzlichen Wirbel sorgt der Verdacht, dass die Lehrerin trotz Krankschreibung eventuell einer Nebentätigkeit als Heilpraktikerin nachgegangen sein könnte, mutmaßt die Bild. Im Internet würde es mehrere Einträge zu einer Heilpraktikerin gleichen Namens geben, so die Zeitung. Die Lehrerin selbst soll zudem angegeben haben, eine Weiterbildung als Heilpraktikerin absolviert zu haben.
Ob die Pädagogin tatsächlich als Heilpraktikerin gearbeitet hat und wann, ist unklar. Weder die Frau noch ihre Anwälte wollten sich dazu äußern.
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