Italien lehnt Rekurs gegen Maskenpflicht für Kinder ab

Eine Person hält eine FFP2-Maske.
Auch Schüler zwischen sechs und zwölf Jahren müssen weiterhin Mundschutz tragen.

Der Staatsrat in Rom, Italiens höchstes Verwaltungsgericht, hat einen Rekurs gegen die Maskenpflicht für Schüler unter zwölf Jahren abgelehnt. Zurückgewiesen wurde der Antrag einer Gruppe von Eltern, deren Kinder keine gesundheitlichen Probleme hatten und nicht an Atemwegserkrankungen litten, berichteten italienische Medien.

Die Richter urteilten, dass trotz "des Gegensatzes zwischen den wissenschaftlichen Einschätzungen die angefochtene Verpflichtung nicht durch eine 'offensichtliche Unvernunft' gekennzeichnet ist". Die Regierung sei ganz für die Maßnahme verantwortlich.

Wissenschaftliche Beweise

Es gebe wissenschaftliche Beweise, dass Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren den Mundschutz gut tolerieren, meinten die Richter. Angesichts der zunehmenden Ansteckungen unter jungen Personen sei die Maskenpflicht für Kinder daher keine unvernünftige Maßnahme.

Der Staatsrat genehmigte jedoch zugleich einem Bozner Mädchen, Mundschutz in der Schule nicht tragen zu müssen. Die Eltern hatten gefordert, ihre Tochter von der Mundschutzpflicht in der Klasse zu entbinden. Das Mädchen leide zwar nicht an spezifischen Krankheiten, habe aber Atembeschwerden. Die Tochter des Paares brauche in der Folge in der Klasse den Mund- und Nasenschutz nicht mehr zu benutzen, beschloss der Staatsrat.

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