Geiselnahme in Köln: Ermittlungen wegen Terror-Hintergrund

Geiselnahme in Köln: Ermittlungen wegen Terror-Hintergrund
Vor allem aus Angaben von Zeugen ergäben sich Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat.

Die deutsche Bundesanwaltschaft untersucht, ob der Brandanschlag und die Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof einen islamistischen Hintergrund haben. Die Bundesanwaltschaft habe bereits am Dienstag entsprechende Ermittlungen übernommen, teilte die oberste deutsche Anklagebehörde am Mittwoch mit.

Diese richteten sich gegen einen 55-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Ihm werde versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Kölner Polizei hatte bereits erklärt, sie halte einen versuchten Terroranschlag für möglich.

Geiselnahme in Köln: Ermittlungen wegen Terror-Hintergrund

Hinweise auf psychische Probleme

Der Bundesanwaltschaft zufolge hat der Verdächtige am Montag zunächst in einem Schnellrestaurant am Bahnhof brennbare Flüssigkeit ausgeschüttet und diese entzündet. Dabei wurde eine 14-Jährige verletzt, sie musste operiert werden. Der Täter sei dann in eine benachbarte Apotheke geflohen und habe dort eine Angestellte als Geisel genommen, erklärte die Behörde weiter. Er habe unter anderem gefordert, nach Syrien zum "Islamischen Staat" (IS) ausreisen zu können. Beim Polizei-Zugriff wurde er durch Schüsse schwer verletzt.

Vor allem aus Angaben von Zeugen ergäben sich "zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat", hieß es weiter. Vor diesem Hintergrund habe die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.

Nach Polizeiangaben hatte der Mann bei dem Brandanschlag in dem Schnellrestaurant auch mehrere Gas-Kartuschen bei sich, die mit Stahlkugeln präpariert waren. Wären diese in dem Lokal detoniert, hätten sie "ganz beachtlichen Schaden" anrichten können. Die Polizei geht auch Hinweisen nach, nach denen der 55-jährige Syrer psychische Probleme hat. Zeugen hatten der Polizei zufolge auch berichtet, der Mann habe einen "verwahrlosten Eindruck" gemacht und sei bei der Tat "wahrnehmbar alkoholisiert" gewesen.

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