Französische Jäger dürfen nicht mehr betrunken auf die Jagd gehen
Jägern in Frankreich droht künftig ein saftiges Bußgeld, wenn sie betrunken bei der Jagd ertappt werden. Nach einem am Sonntag im Amtsblatt veröffentlichten Dekret wird eine Strafzahlung von bis zu 1500 Euro fällig, wenn ein Jäger oder eine Jägerin „in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit“ erwischt wird. Eine Promillegrenze wurde dafür nicht festgelegt. Für Wiederholungstäter wird es noch teurer. Das Verbot gehört zu einem Maßnahmenpaket, das die Zahl von Jagdunfällen reduzieren soll. Auch soll es erhöhte Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen geben sowie eine App, auf der Spaziergänger abrufen können, wo gerade gejagt wird.
1,1 Millionen Jäger
Die Jagd hat in Frankreich eine große Bedeutung. Der französische Jagdverband spricht von 1,1 Millionen aktiven Jägern. In Deutschland sind es dem Deutschen Jagdverband zufolge 384.000, in Österreich sind es etwa 130.000. Bei Unfällen in Frankreich gab es in der vergangenen Jagdsaison, die von September bis März 2023 ging, nach Behördenangaben 78 Verletzte und 6 Tote, die Zahlen sind rückläufig. Im Vergleich zu vor 20 Jahren ging die Zahl tödlicher Jagdunfällen um 80 Prozent und die der Unfälle mit Verletzten um 62 Prozent zurück.
Dennoch gibt es in Frankreich eine kontroverse Debatte um die Jagd. Diese dreht sich nicht nur um Unfälle, sondern auch die Frage, ob es in der Natur ein Vorrecht für Jäger oder eher für Erholungssuchende geben sollte.
Kein Alkoholverbot in Österreich
In Österreich gibt es bisher kein gesetzlich verankertes Alkoholverbot, allerdings von den Landesjagdverbänden pro Bundesland eigene Unfallverhütungsvorschriften, denen zufolge Alkohol bei der Jagd verboten ist. 2013 gab es in hierzulande wegen einer Reihe an Jagdunfällen, die auf Alkohol zurückzuführen waren, eine breite Debatte über eine Gesetzesänderung, die KURIER-Karikaturisten Michael Pammesberger inspirierte:
In Deutschland ist das Gesetz stehen Jäger auf dünnem Eis, wenn sie betrunken bei der Jagd erwischt werden. Zwar ist im Gesetz nicht ausdrücklich von einem Alkoholverbot die Rede, aber in einem wegweisenden Urteil stellte das Bundesverwaltungsgericht 2014 fest, dass Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss "ein Fehlverhalten darstellt".
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