Fall Susanna: Kein Verfahren gegen deutschen Polizeichef

Bundespolizeipräsident Dieter Romann.
Romann hätte den Mordverdächtigen nicht aus dem Irak zurückholen dürfen. Ein Disziplinarverfahren gibt es aber nicht.

Nach Angaben der deutschen Bundesregierung war Bundespolizeipräsident Dieter Romann nicht befugt, den Tatverdächtigen im Mordfall Susanna im Juni aus dem nordirakischen Erbil zurückzuholen. Dennoch werde die Bundesregierung kein Disziplinarverfahren gegen Romann einleiten, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland am Mittwoch.

Sie beriefen sich dabei auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen. Für Mordfälle sei nicht die Bundespolizei zuständig, sondern Staatsanwaltschaften und Polizei, hieß es. Im Fall Susanna seien das die Staatsanwaltschaft Wiesbaden und das Polizeipräsidium Westhessen. Dennoch gebe es gegen Romann keine Anhaltspunkte, "die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen". Ein Auslieferungsantrag der hessischen Landesjustizverwaltung an das Bundesamt für Justiz hätte bis zur Rückkehr des Verdächtigen Ali B. nicht bearbeitet werden können.

Fall Susanna: Kein Verfahren gegen deutschen Polizeichef

Vorwurf der Freiheitsberaubung

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt derzeit gegen Romann wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung. Er war im Juni zusammen mit mehreren Beamten der Bundespolizei in den Irak geflogen, um den flüchtigen B. zurück nach Deutschland zu holen, den kurdische Sicherheitskräfte dort bereits festgenommen hatten.

Fall Susanna: Kein Verfahren gegen deutschen Polizeichef

B. soll die 14-jährige Susanna aus Mainz knapp zwei Wochen zuvor vergewaltigt und getötet haben. Ihre Leiche wurde einige Tage nach ihrem Verschwinden in Wiesbaden gefunden. B. setzte sich mit seiner Familie in den Irak ab. Den Ermittlern in Deutschland gestand er die Tötung, aber nicht die Vergewaltigung.

Kommentare