Mit geschützten Inhalten trainiert: Ex-OpenAI-Entwickler bestätigt Gesetzesverstoß
Die Firma nutzte laut dem Ex-Entwickler geschützte Inhalte aus dem Internet ohne Erlaubnis.
OpenAI hat einem Zeitungsbericht zufolge bei der Entwicklung seiner Künstlichen Intelligenz (KI) ChatGPT gegen Gesetze verstoßen. Die Software-Firma habe für das Training von ChatGPT urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet ohne Erlaubnis genutzt, sagte der frühere OpenAI-Programmierer Suchir Balaji in einem am Mittwoch veröffentlichten Artikel der New York Times.
Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen
Aus diesem Grund und weil er KI für gesellschaftlich schädlich halte, habe er OpenAI im vergangenen August verlassen. Seit der Veröffentlichung von ChatGPT vor knapp zwei Jahren haben zahlreiche Künstler, Verlage und Unternehmen OpenAI sowie andere KI-Entwickler wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Zu den Klägern gehört auch die New York Times.
Kommentare