Bestatter (48) händigte falsche Asche aus und hortete 35 Leichen
Großbritannien: Ein Bestatter in Hull hat sich schuldig bekannt, 30 rechtmäßige Beerdigungen verhindert und den Familien falsche Asche übergeben zu haben. (Symbolbild)
Ein Fall aus der englischen Stadt Hull erschüttert Angehörige von Verstorbenen. Ein 48‑jähriger Bestattungsunternehmer bekannte sich vor Gericht schuldig, die ordnungsgemäße und würdevolle Bestattung von 30 Leichen verhindert und Familien mit falscher Asche getäuscht zu haben.
Würdevolle Bestattung von 30 Leichen verhindert
Wie The Standard berichtet, entdeckte die Polizei im März 2024 im Rahmen einer Untersuchung wegen Bedenken zur Versorgung der Toten im Bestattungsinstitut des 48-jährigen Betreibers 35 Leichen und über 100 Urnen mit Asche. Einer der Verstorbenen war dort bereits mehr als ein Jahr verwahrt worden.
Zur Identifizierung wurden die sterblichen Überreste in die Leichenhalle gebracht. Laut den Behörden hätten sich nur vier Leichname in dem Bestattungsinstitut befinden dürfen, die übrigen wurden "viel länger als nötig" aufbewahrt.
Bestatter händigte falsche Asche aus
Insgesamt wurden dem Briten laut The Guardian 67 Straftaten zur Last gelegt. Am 2. April bekannte sich der Betroffene, der die Vorwürfe zunächst bestritten hatte, bei den verbleibenden Anklagepunkten schuldig. Vier der Anklagepunkte betrafen Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit ungeborenen Kindern, bei denen er Frauen Urnen mit Asche aushändigte und behauptete, es handele sich um die "Überreste ihrer Ungeborenen".
Hinzu kamen mehrere Betrugsfälle sowie der Diebstahl von Spendengeldern von zwölf verschiedenen Wohltätigkeitsorganisationen. Der leitende Ermittlungsbeamte von der Polizei Humberside, Alan Curtis, sagte:
"Das Leid und die Verwüstung, die dies für die betroffenen Familien verursacht hat, sind schlichtweg unvorstellbar."
Die Gründe für sein Verhalten bleiben unklar, da er kein Motiv nannte. Bis zur Urteilsverkündung am 27. Juli wurde der 48-Jährige gegen Kaution freigelassen. Der Richter warnte den Angeklagten jedoch, dass eine Gefängnisstrafe "unvermeidlich" sei.
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