1989 als Babys im Spital vertauscht: Für zerrüttete Existenz entschädigt

1989 als Babys im Spital vertauscht: Für zerrüttete Existenz entschädigt
In der italienischen Region Apulien wurden vor 33 Jahren zwei Babys vertauscht - das Gericht sprach den Frauen, deren Leben zerrüttet wurde, eine hohe Entschädigung zu.

Von einer zerrütteten Existenz spricht Richterin Roberta Picardi am Gericht von Trani in Italien, als sie einer der Frauen und ihrer Familie insgesamt eine Million Euro zuspricht, nachdem sie vor 33 Jahren als Neugeborene im Krankenhaus vertauscht worden war.

Im Krankenhaus des italienischen Canosa di Puglia kamen 1989 im Abstand von elf Minuten zwei Mädchen per Kaiserschnitt zur Welt. Jahre später, 2012, entdeckte eines der Elternpaare durch Zufall ein Bild ihrer leiblichen Tochter Antonella Z. auf Facebook und war von der Ähnlichkeit verblüfft. Nach einem DNA-Test war bewiesen, dass es sich um ihre Tochter handelte und sie bei der Geburt vertauscht worden war. Die Richter im Prozess befanden, dass die Vertauschung entweder kurz nach der Entbindung oder auf der Neugeborenenstation passiert sein musste und es keine Hinweise darauf gab, dass Identifikationsarmbänder im Krankenhaus genutzt worden waren.

Das Gericht sprach einer der zwei Frauen, Antonella Z. und ihrer Familie insgesamt eine Million Euro Schadenersatz zu, nachdem die beiden als Neugeborene vertauscht worden waren. Etwas mehr als eine halbe Million geht an die Frau, 215.000 an ihre leiblichen Eltern und 80.000 an ihren leiblichen Bruder - das Geld wird von der Region Apulien ausgezahlt. Vorausgegangen war ein siebenjähriger Rechtsstreit.

Zerrüttete Existenz

"Da die beiden Eltern nach mehr als zwanzig Jahren plötzlich feststellen mussten, dass sie nicht die von ihnen gezeugte Tochter, sondern das von einer anderen Frau geborene Kind großgezogen hatten, und sie erkennen mussten, dass die elterliche Beziehung zu ihrer leiblichen Tochter verloren war, muss die Entschädigung den aufgrund der Beeinträchtigung der elterlichen Beziehung entstandenen immateriellen Schaden abdecken. Dies bezieht sich darauf, dass ihrer leiblichen Tochter ein dramatisches Schicksal ereilt war, was dazu führte, dass sie zu ihr keinerlei Beziehung aufbauen konnten, wodurch ihre Existenz zerrüttet wurde," begründete die Richterin ihr Urteil.

Antonella Z. war statt bei ihren leiblichen Eltern bei einer Familie aufgewachsen, die sich an manchen Tagen kein Essen leisten konnte und deren Vater sie immer wieder schlug. Die Familie brach schließlich auseinander und sie kam in ein Heim, ehe sie von einem anderen Paar adoptiert wurde, das sie jetzt als ihre Familie anerkennt.

Der Prozess der anderen Frau läuft noch. Auch sie hatte eine komplizierte Kindheit und spürte, dass es sich bei dem Paar, das sie großzog, nicht um ihre leiblichen Eltern handelte. Bald nach ihrer Volljährigkeit zog sie aus. 2014 wurde sie von dem Paar, das sie großzog, als Tochter aberkannt. Ihre leiblichen Eltern hat sie bis jetzt nicht gefunden.  

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