Vier Jahre Haft für Telefonbetrüger am Landesgericht Feldkirch

22-Jähriger betätigte sich als Abholer - Urteil ist nicht rechtskräftig
++ THEMENBILD ++ VORARLBERG: LANDESGERICHT FELDKIRCH

Ein 22-jähriger Telefonbetrüger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Als Mitglied einer Bande, die über den "Anruftrick" vertrauensselige Senioren zur Herausgabe von Geld und Wertsachen verleitete, richtete er mit seinen Kumpanen großen Schaden an. Addiert man sämtliche Betrugsversuche, liegt die Summe bei über 600.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann aus Serbien, der kein Deutsch spricht, war bei den Anruf-Betrügereien als sogenannter Abholer tätig. Bei den Telefonaten wurde den Opfern vorgegaukelt, dass der Sohn oder die Tochter einen tödlichen Unfall verursacht habe und nun in Haft sitze. Der Anrufer, der sich eloquent als Polizist oder Staatsanwalt ausgab, machte die Betrogenen glauben, dass sie durch die Bereitstellung einer Kaution Schaden von ihren Familienangehörigen abwenden könnten.

Seniorin in Klagenfurt betrogen

In Klagenfurt etwa kontaktierte die kriminelle Vereinigung eine 80-Jährige, deren Ehemann nach einem Jahr Pflege kurz zuvor verstorben war. Der Verstorbene hatte ihr 12.000 Euro für seine Beerdigung hinterlassen. Als sie glaubte, ihr Sohn stecke in Schwierigkeiten, übergab sie das Geld ohne Zögern an den Angeklagten.

Von einer Frau im Vorarlberger Oberland verlangte die Bande 60.000 Euro. Die Frau hatte kein Geld zu Hause, übergab aber Goldbarren im Wert von über 30.000 Euro. Laut Urteil schuldet der 22-Jährige der Vorarlbergerin nun den Gegenwert des Goldes (30.200 Euro), doch wird das Anerkenntnis vermutlich eine leere Forderung bleiben - der Mann ist völlig mittellos.

Immer wieder gelangten Schmuck, Münzen, Uhren und andere Wertgegenstände in die Hände der Verbrecher. "Er ist bestimmt das kleinste Rädchen, doch auch diese sind in einer kriminellen Organisation von Bedeutung, weil sie sonst nicht funktioniert", sagte die Staatsanwältin.

Wertgrenze für das Delikt "mehr als zweifach geknackt"

Die Strafe bemaß der Schöffensenat an einer Schadenssumme von über 600.000 Euro. Darin sind auch Beträge enthalten, die nicht übergeben wurden, der Betrug also beim Versuch blieb. "Sie haben die Wertgrenze von 300.000 Euro (für schweren gewerbsmäßigen Betrug, Anm.) gleich mehr als zweifach geknackt", so Richterin Verena Wackerle. Das Urteil - vier Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.

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