Nach Messerattacke in Disco: Zwölf Jahre Haft für 21-Jährigen
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Ein 21-jähriger Syrer ist am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll Ende 2024 in einer Diskothek in Röthis (Bezirk Feldkirch) einen 18-jährigen Vorarlberger mit einem Messer schwer verletzt haben. Der Angeklagte wurde am Mittwochabend wegen versuchten Mordes von sieben der acht Geschworenen für schuldig befunden, bestätigte das Landesgericht Feldkirch Vorarlberger Medienberichte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden jungen Männer waren am 1. Dezember 2024 gegen 2.00 Uhr in der Diskothek aneinander geraten. Dabei versetzte der damals 20-Jährige seinem Kontrahenten mit einem Klappmesser einen sieben Zentimeter tiefen Stich in den Oberkörper. Weil dabei die Lunge verletzt wurde, bestand Lebensgefahr. Das Opfer musste notoperiert werden.
Der unstete Tatverdächtige flüchtete zunächst, wurde aber noch am selben Tag ausgeforscht und in der Wohnung eines Freundes festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt.
Angeklagter wollte laut eigenen Angaben Opfer nicht töten
Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein, gab aber an, er habe sein Gegenüber nicht schwer verletzen oder gar töten wollen, berichteten "Neue Vorarlberger Tageszeitung", "Vorarlberger Nachrichten" und der ORF Vorarlberg übereinstimmend.
Er sei von dem 18-Jährigen mit Schlägen angegriffen worden und habe sich im Affekt gewehrt. Warum er überhaupt ein Messer bei sich trug, erklärte er mit seiner Angst vor seinem Drogendealer. Der psychiatrische Gutachter stellte aufgrund von Kokain- und Alkoholkonsums eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit sowie eine Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten fest.
Das Geschworenengericht sah zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz, demnach hat der Mann in Kauf genommen und sich damit abgefunden, dass der 18-Jährige getötet werden könnte. Mildernd wirkte sich aus, dass es beim Versuch blieb und dass er zum Tatzeitpunkt junger Erwachsener war.
Erschwerend musste das Gericht eine frühere einschlägige Verurteilung des Angeklagten berücksichtigen. Seinem Opfer muss der Mann 5.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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