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Legionellen-Prozess in Vorarlberg: Angeklagte sehen sich schuldlos

Die drei Männer im Alter von 43, 62 und 37 Jahren schoben sich die Verantwortung zu Verhandlungsbeginn gegenseitig zu.
Das Landesgericht mit einem Mosaik von Kaiser Franz Josef I. an der Fassade.

Wegen eines Legionellen-Ausbruchs mit über 40 Erkrankten im Großraum Bregenz im Winter 2024/25 müssen sich am Dienstag drei Angeklagte vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Ihnen wird fahrlässige Gemeingefährdung und fahrlässige Gefährdung der Umwelt vorgeworfen. Konkret soll die mangelnde Wartung eines Kühlturms in einem Betrieb in Wolfurt (Bezirk Bregenz) auf die drei Männer zurückgehen. In der Verhandlung wiesen sie die Schuld für den Legionellen-Ausbruch von sich.

Bei den Angeklagten handelt es sich um den 43-jährigen Geschäftsführer des Unternehmens, das die Verdunstungsrückkühlanlage betreibt, sowie einen 62-jährigen Angestellten, der in der Firma für den reibungslosen Betrieb der Anlagen zu sorgen hat. Laut Anklage haben sie von 2022 bis Anfang 2025 „keine ausreichende laufende Biozid-Dosierung und keine regelmäßige Legionellen-Beprobung des Wassers des Kühlturms“ sichergestellt. 

Der 37 Jahre alte Drittangeklagte soll als Servicetechniker eines Monitoring-Unternehmens nicht ausreichend auf die Notwendigkeit einer laufenden Biozid-Dosierung des Wassers des Kühlturms und regelmäßige Testungen auf Legionellen hingewiesen haben. „Massive Verunreinigungen in Form von Verschlammungen“ seien nicht ausreichend dokumentiert und moniert worden, bemängelte die Staatsanwaltschaft.

Verteidiger sehen Mandanten als schuldlos

Die Verteidiger der Angeklagten sahen ihre Mandanten in ihren Anfangsplädoyers als schuldlos. Der Geschäftsführer habe seine Verantwortung wahrgenommen, indem er für die Beauftragung eines externen Dienstleisters gesorgt habe, so der Anwalt des 43-Jährigen. Für die Wartung des Kühlturms seien 120.000 Euro bezahlt worden. Ähnlich lautete die Argumentation für den zweitangeklagten 62-Jährigen: Dieser habe sich auf die Expertise der durchführenden Firma und auf deren „positive Berichte“ verlassen. Der Servicetechniker wiederum habe gemacht, wozu er beauftragt gewesen sei, so der Verteidiger des 37-Jährigen. Was ihm aufgefallen sei, habe er kritisiert.

Der Vorarlberger Legionellen-Ausbruch gilt als einer der größten in Österreich. Die Behörden hatten zum Jahreswechsel 2024/2025 infolge der ungewöhnlichen Häufung von Erkrankungen über Wochen nach der Ursache gesucht. Über 300 Tests wurden durchgeführt, Wetterdaten analysiert, Erkrankte nach ihren Aufenthaltsorten befragt. Betroffene entwickelten teils schwere Lungenentzündungen, 42 mussten im Spital behandelt werden, zehn davon auf einer Intensivstation, wie im Bericht der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) festgestellt wurde. Es wurden alle wieder gesund. Als wahrscheinlichste Ursache stellte sich der Kühlturm des Wolfurter Unternehmens heraus, in dessen Windkegel die meisten Fälle auftraten. Nach seiner Stilllegung kam es zu keinen neuen Fällen mehr.

Im Strafgesetzbuch ist für den Tatbestand der fahrlässigen Gemeingefährdung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen möglich, hat die Tat wie in diesem Fall angeklagt „schwere Körperverletzungen einer größeren Zahl von Menschen“ zur Folge, reicht der Rahmen bis zu drei Jahren Haft. Gegen das Betreiberunternehmen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verbandsgeldbuße. Die Verhandlung ist bis 18.00 Uhr angesetzt.

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