Verbot des „Gedenktreffens“ laut Verfassungsexperten möglich
Niemand kann die alljährliche kroatische Kriegsopfer-Gedenkfeier am Loibacher Feld in Bleiburg/Kärnten im Vorfeld verhindern und niemand kann sie währenddessen auflösen – so lautete die bisherige Rechtsmeinung zum Treffen, das von Kritikern als größte Faschistenveranstaltung Europas eingeschätzt wird. Der renommierte Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk behauptet nun genau das Gegenteil und bringt damit die Behörden unter Zugzwang.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt und die Landespolizeidirektion Kärnten beriefen und berufen sich stets auf die Rechtsansicht, wonach das Treffen weder nach dem Versammlungsgesetz noch nach dem Veranstaltungsgesetz zu beurteilen sei. Weil es sich primär um eine Messfeier der katholischen Kirche Kroatiens auf Privatgrund handle, könne man die Zusammenkunft nicht untersagen, nur bei Vergehen nach dem Verbots- oder Abzeichengesetz einschreiten.
Auf Ersuchen des Mauthausen Komitees Österreich hat Funk ein Rechtsgutachten erstellt, das wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn am 12. Mai publik wurde – und den Behörden lediglich im Fall der Gedenkmesse selbst recht gibt. Laut Funk kann man das strittige Treiben rund um Bleiburg nämlich insgesamt durchaus als Versammlung einstufen – und dieses nach dem Versammlungsgesetz beurteilen. „Die Behörde ist verpflichtet ... allenfalls auch mit einer Auflösung der Versammlung einzuschreiten“, heißt es im Gutachten.
2017 zwölf Anzeigen
Funk geht einen Schritt weiter: „Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft, sind von der Behörde zu untersagen.“ Diese Sachlage sei klar gegeben, sagt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi: „Jedes Jahr dieselbe Organisation, dieselben Leute, dieselben Ziele und dieselben Anzeigen.“ Im Vorfeld-Wissen, dass es auch 2018 zu Anzeigen nach dem Verbotsgesetz kommen werde, müsse man die Veranstaltung verbieten.
Drei diesbezügliche Anzeigen habe es 2017 gegen bekannte Personen gegeben, neun weitere gegen unbekannte, teilt Polizeisprecher Rainer Dionisio mit. Dennoch gebe es nach den derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten „keine Möglichkeiten, das Treffen zu verbieten.“
Völkermarkts Bezirkshauptmann Gert-Andre Klösch bleibt ebenfalls bei seinem Ansatz, „dass es sich bei 150 Minuten Messe und 30 Minuten politische Reden hauptsächlich um eine Messfeier handelt. Laut Innenministerium habe ich keine Handhabe“, betont er.
„Weit hinausgewagt“
Bis auf Funk habe sich bisher „kein Jurist so weit hinausgewagt, dass ein Verbot möglich wäre.“ Klösch macht ein Angebot: „Funk soll einen Verbots-Bescheid erstellen. Ich unterschreibe und wir schauen, ob das juristisch hält.“
Kommentare