Tiroler Landesregierung schärft bei der Mindestsicherung nach

ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle und sein roter Stellvetreter Philip Wohlgemuth nach der Herbstklausur der Tiroler Landesregierung
Es gehe weder um "politische Härte", noch um "politische Kälte", versicherte SPÖ-Soziallandesrätin Eva Pawlata am Mittwoch nach der Herbstklausur der schwarz-roten Tiroler Landesregierung in Westendorf. Bei der wurde ein Grundsatzbeschluss zur Reform der Mindestsicherung gefasst, die 2026 in Kraft treten soll.
Als Ziel nannten Pawlata, ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle und dessen roter Stellvertreter Philip Wohlgemuth "Treffsicherheit" und "Verteilungsgerechtigkeit" beim untersten sozialen Auffangnetz. So soll Mindestpenisionisten und Menschen mit Behinderung stärker unter die Arme gegriffen werden.
Kein Anspruch auf Mindestsicherung
Demgegenüber stehen Maßnahmen, die auch die Soziallandesrätin "Verschärfungen" nennt. So sollen subsidiär Schutzberechtigte, die bei Bedarf derzeit außer in Tirol nur noch in Wien Anspruch auf Mindestsicherung haben, nach einer Übergangsphase aus dem Bezieherkreis fallen.
Sie sollen in die Grundversorgung überführt werden, bei der die Finanzierung zu 60 Prozent vom Bund getragen wird. Bei der Mindestsicherung hingegen teilen sich in Tirol Land und Gemeinden die Kosten im Schlüssel 65:35. Das Sparen stehe aber nicht im Fokus, versicherte das Regierungstrio bei einer Pressekonferenz.
"Aber wenn der Haushalt ein Stück weit entlastet wird, soll es recht sein", gab Finanzreferent Mattle zu. Das Gros der angekündigten Änderungen wird aber kaum Budgeteffekte haben. Hier geht es offenkundig - insbesondere bei einer Maßnahme - mehr um ein Signal an die Bevölkerung.
Mehr Geld durch Erwerbseinkommen
Gerecht sei, wenn es "einen durchaus ordentlichen, einen spübaren Unterschied" zwischen Erwerbseinkommen und "einem Einkommen, das lediglich auf Sozialleistungen beruht", gebe, sagte der ÖVP-Landeshauptmann.
Mit Verweis auf Schlagzeilen über Extremfälle in Wien, kündigte er an, dass bei Großfamilien die Bezüge aus der Mindestsicherung gedeckelt werden sollen. Bei den Bezügen für Kinder gibt es in Tirol jetzt schon eine degressive Staffelung der Ansprüche je nach Anzahl der Kinder. Der Hebel soll bei volljährigen Familienmitgliedern angesetzt werden.
"Wir wollen allen Neiddebatten ein klares Nein sagen", begründete Mattle die Verschärfungen und betonte zudem: "Die Mindestsicherung ist eine Übergangshilfe. Das ist nicht etwas, das zum Dauerzustand werden sollte." Darum seien auch Arbeitsanreize wichtig, die man im Zuge der Reform ebenfalls setzen will.
Verlust der gesamten Mindestsicherung möglich
Verschärft werden sollen zudem die Sanktionsmöglichkeiten bei Regelbrüchen durch Bezieher. Sie könnten demnach künftig im äußersten Fall die gesamte Mindestsicherung verlieren. Vorgesehen ist ein stufenweises Sanktionsmodell.
Der Landesregierung sei es wichtig, "dass die Tiroler nicht das Gefühl haben, dass sich Nichtstun rentiert", erklärte die Soziallandesrätin. Für "Fremde" will man eine fünfjährige Wartefrist einführen. Erst danach sollen sie Anspruch auf Mindestsicherung haben. Gemeint sind damit aber weder Asylberechtigte noch EU-Bürger aus anderen Staaten.
Der Kreis der Betroffenen ist also ein vergleichsweise kleiner. Von Symbolpolitik will die Landesregierung in diesem Fall aber nichts wissen. Es gehe darum, sich dem bestehenden bundesgesetzlichen Rahmen anzuapassen, erklärte ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf den rechtlichen Hintergrund.
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