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SOS-Kinderdorf: Tiroler Landtag erkannte Gmeiner/Kutin Ehrenringe ab

Im Landesparlament einstimmig beschlossen.
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Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am Donnerstag dem verstorbenen Gründer von SOS-Kinderdorf, Hermann Gmeiner, und dessen ebenfalls nicht mehr lebenden Nachfolger als Präsident der Organisation, Helmut Kutin, den an beide verliehenen „Ring des Landes“ aberkannt. Grund waren die Vorwürfe gegen Gmeiner und Kutin im Zuge der Missbrauchs-Causa rund um SOS-Kinderdorf. Die Beschlüsse im Landesparlament fielen einstimmig, alle Fraktionen votierten dafür.

Der „Ring des Landes“ ist die höchste Auszeichnung, die Tirol zu vergeben hat. Konkret wurde sowohl im Falle Gmeiners als auch bei Kutin ein Gesetz aufgehoben, aufgrund dessen der „Ring des Landes“ damals im Folgenden verliehen worden ist. In Gmeiners Fall war dies 1979 der Fall, bei Kutin im Jahr 2011. In beiden Fällen bezog man sich auf die im Bericht der Reformkommission festgestellten Sachverhalte. Die Verleihung von Landesauszeichnungen setze nicht nur außergewöhnliche Leistungen voraus, sondern auch „persönliche Integrität, sittliche Vorbildwirkung und öffentliche Vertrauenswürdigkeit“, hieß es. In Bezug auf Gmeiner und Kutin seien diese Voraussetzungen wegen der bekannt gewordenen Tatsachen nicht mehr gegeben.

Die Aberkennung einer Landesauszeichnung bedeute „keine Auslöschung historischer Leistungen oder Verdienste.“ Sie stelle vorliegend vielmehr die „notwendige institutionelle Klarstellung dar, dass das Land Tirol schwerwiegendes Unrecht, Gewalt gegen Schutzbefohlene oder gravierendes Schutzversagen nicht durch fortdauernde Ehrungen symbolisch legitimiert oder relativiert“, wurde im Antrag betont.

Schwere Vorwürfe

Im Fall Gmeiner gibt es laut der Reformkommission 16 Verdachtsfälle von sexuellem bzw. schwerem sexuellen Missbrauch, wobei acht Personen bereits entschädigt wurden. Fünf Personen hätten zu diesem Missbrauchskomplex einen Antrag gestellt. Kutin werden wegen mutmaßlichen Wissens um Missbrauchsvorwürfe gegenüber einem Großspender „unterlassene Schutzmaßnahmen sowie regelwidriges Verhalten“ zur Last gelegt.

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