Luegbrücke: Demo-Untersagung auf Tiroler Brennerautobahn rechtswidrig

Zusammenfassung
- Das Landesverwaltungsgericht erklärte die Untersagung der geplanten Demo gegen den Neubau der Luegbrücke auf der Brennerautobahn für rechtswidrig und sah das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
- Die Bezirkshauptmannschaft hatte die Demo wegen befürchteter Verkehrs- und Sicherheitsprobleme untersagt, was das Gericht jedoch nicht als ausreichend begründete Einschränkung ansah.
- Der Grieser Bürgermeister kündigte an, im kommenden Jahr erneut eine Protestversammlung gegen die Verkehrsbelastung und den Ausbau der Brennerautobahn abhalten zu wollen.
Die Untersagung einer vom Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner für Ende Juni dieses Jahres beantragten Protestversammlung bzw. Demo wegen des Neubaus der Luegbrücke auf der Tiroler Brennerautobahn (A13) sowie der "überbordenden Verkehrsbelastung über den Brenner und im Wipptal" ist rechtswidrig gewesen. Das Landesverwaltungsgericht gab einer Beschwerde Folge und hob den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck auf, wie die Tiroler Tageszeitung zuerst berichtete.
Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt
Der hauptsächliche Grund: Durch die Untersagung der angemeldeten Demonstration auf einem Parkplatz der Brennerautobahn im Bereich der Autobahnanschlussstelle bei Matrei sei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Sie sei "nicht zwingend notwendig" gewesen, hieß es auf der Homepage des Landesverwaltungsgerichts. Aufgrund ausreichender Vorbereitungszeit hätte die "Versammlung und die damit verbundenen Sperre der A13 - im Unterschied zu bisherigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu Versammlungen auf Autobahnen - keine unvermeidbare, weiträumige, langwährende, extreme Störung des Straßenverkehrs" zur Folge gehabt, wurde in der dort veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt.
Eine Untersagung der Demonstration gegen eine hohe Verkehrsbelastung "mit einer hohen Verkehrsbelastung zu begründen, führt im Grunde die Versammlungsfreiheit ad absurdum", hieß es etwa weiters. So sei es "gerade Aufgabe der - mit der Versammlungsfreiheit verbundenen - Meinungsfreiheit, aufzurütteln und zu provozieren, was auch für die Allgemeinheit unangenehm sein kann." Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts war keine ordentliche Revision zulässig.
Bürgermeister will kommendes Jahr demonstrieren
Die Bezirkshauptmannschaft hatte das Nicht-Erlauben der Demo unter anderem mit einer "extremen, weiträumigen, langwährenden und sicherheitsgefährdenden Störung des Straßenverkehrs auf einer Schlüsselverbindung" begründet. Dadurch würde die "öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Versorgungssicherheit zahlreicher Unbeteiligter" gefährdet. Der Grieser Bürgermeister Karl Mühlsteiger hatte bereits im vergangenen Jahr eine Protestversammlung beantragt. Auch diese war untersagt worden. Damals wurde neben den Argumenten zur Sicherheit auch angeführt, dass die vier Wochen von der Antragstellung bis zur geplanten Durchführung zu kurz gewesen seien und keine "ausreichenden Vorbereitungsarbeiten" zugelassen hätten.
Bürgermeister Mühlsteiger nahm die nunmehrige Entscheidung jedenfalls erfreut zur Kenntnis und will die Demo nun kommendes Jahr abhalten: "Wir werden uns noch an diesem Wochenende zusammensetzen und uns Gedanken für eine Demonstration auf der A13 im nächsten Jahr machen." Die Verkehrsbelastung für die Wipptaler Bevölkerung sei inzwischen nämlich unerträglich geworden. Man werde sich "die besten Termine" für die Demo heraussuchen, so Mühlsteiger.
Gegner der Generalsanierung
Der Ortschef ist ein vehementer Gegner der derzeit stattfindenden Generalsanierung bzw. des Neubaus der Luegbrücke und warb stattdessen stark für eine Tunnellösung. Mit der Protestversammlung wollte er zum einen seine Forderung unterstreichen, aber zum anderen vor allem auch für einen "Stopp des extrem steigenden Transitverkehrs und des massiven Ausbaus der Brennerautobahn" sowie die "Rückgewinnung des wertvollen und für die Bevölkerung so wichtigen Lebensraums Wipptal" mobilisieren, wie es hieß.
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