Bub zu Tode quält: Prozess gegen Eltern am 9. Februar
Die Familie des Buben lebt in einem Mehrparteienhaus. Seine Eltern haben noch drei Mädchen zwischen ein und sechs Jahren
Zusammenfassung
- Eltern eines dreijährigen Buben stehen ab 9. Februar wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung in Innsbruck vor Gericht; ihnen droht lebenslange Haft.
- Beide Eltern geständig, laut Gutachten zurechnungsfähig; Mutter begründet Taten mit angeblichem Dämon, Vater äußert Reue.
- Dem Kind wurden über Monate schwerste Misshandlungen zugefügt, es starb an Unterernährung; Geschwister sind wohlauf und in Pflegefamilien untergebracht.
Im Fall eines im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung im Tiroler Bezirk Kufstein verstorbenen dreijährigen Buben wird der Geschworenenprozess gegen die wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung angeklagten Eltern am 9. Februar am Landesgericht Innsbruck über die Bühne gehen.
Ein Gerichtssprecher bestätigte der APA am Montag einen Online-Bericht der Tiroler Tageszeitung.
Beide Verdächtigen geständig
Weder der Verteidiger der Mutter noch jener des Vater erhoben Einspruch gegen die Anklage, wie vergangene Woche bekanntgegeben worden war. Den Eltern droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Sie sollen ihren Sohn zu Tode gequält haben. Beide Eltern hatten sich der Staatsanwaltschaft zufolge geständig gezeigt.
Die Mutter habe die Taten jedoch mit einem angeblich im Buben wohnenden Dämon "erklärt". Der Vater habe angegeben, die Taten zu bereuen. Bei beiden lag laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein.
Bei der Mutter ordnete die Staatsanwaltschaft aufgrund der georteten erneuten Gefahr einer ähnlichen Tat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Grausamste Misshandlung über Monate
Den Eltern werden in der Anklage grausamste seelische und körperliche Misshandlungen ihres Sohnes über mehrere Monate hinweg vorgeworfen. Nahezu Unbeschreibliches war dazu bekannt geworden: Die Angeklagten sollen den Buben laut Anklagebehörde "vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt" haben.
Ihnen sei es darauf angekommen, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Die Eltern sollen die Taten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Die Beschuldigten bestärkten sich laut Anklage gegenseitig darin, dass der Bub "vernichtet werden" solle.
Damit die Eltern des angeklagten Vaters - die Großeltern des Buben - keinen Verdacht schöpften, hatte dieser sie mit den verbliebenen drei Geschwistern weiterhin besucht. Auf Nachfrage nach dem Verbleib des Enkelsohns seien den Großeltern Ausreden aufgetischt worden.
Tot in Bett gefunden
Der Bub war am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Vor seinem Tod wog der Dreijährige bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm.
Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Über sie wurde Untersuchungshaft verhängt. Die Geschwister - allesamt Mädchen - im Alter von einem, drei und sechs Jahren, wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf.
Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Familie lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.
Aufgrund der schwierigen Lebenssituation hätten sie sich in eine "konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt" geflüchtet, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben stecke, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie steuern würde. Die Schwestern des Buben waren indes nunmehr bei Pflegefamilien untergebracht.
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