Anklage: 25-Jähriger soll fünf Banküberfälle in Tirol begangen haben

Anklage: 25-Jähriger soll fünf Banküberfälle in Tirol begangen haben
Die Taten erfolgten zwischen November 2023 und Juli 2024. Ein mutmaßlicher Komplize ist ebenfalls angeklagt.

Eine Serie von Banküberfällen hat vergangenes Jahr das Landeskriminalamt Tirol auf Trab gehalten. Nun hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage gegen einen 25-jährigen Österreicher eingebracht, den sie für den Haupttäter hält. Ihm werden schwerer Raub und erpresserische Entführung vorgeworfen. 

Mitangeklagt wurde ein 32-jähriger Russe, weil er den 25-Jährigen bei zwei Banküberfällen vor und nach der Tat unterstützt haben soll. Beide Männer waren unmittelbar nach einem Überfall am 5. Juli 2024 in Innsbruck in Tatortnähe mit dem erbeuteten Bargeld festgenommen worden und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Fünf Überfälle nachgewiesen

"Durch die umfangreichen Ermittlungen konnten dem Hauptangeklagten in der Folge auch die gleich gelagerten Banküberfälle vom 28.11.2023 und 11.1. 2024 in Kufstein sowie vom 20.3.2024 und 16.4.2024 in Innsbruck zugeordnet werden", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der Hauptangeklagte sei stets gleich vorgegangen, indem er die Bankfilialen jeweils maskiert betrat, sich in den Schalterbereich begab und dort die Mittarbeiterinnen unter Vorhalt einer Schusswaffe auf Englisch zur Herausgabe von Bargeld aufforderte.

Zusätzlich übte er Gewalt aus, indem er die Mitarbeiterinnen aggressiv im Nacken- und Schulterbereich erfasste und herumzerrte. Bei der letzten Tat soll der 25-Jährige eine Bankmitarbeiterin in den Schwitzkasten genommen und ihr eine Faustfeuerwaffe vorgehalten haben. 

Schnell durchgezogen

Die Überfälle selbst dauerten nur zwischen einer halben bis zuletzt zweieinhalb Minuten. Es wurde jeweils Bargeld zwischen 10.000 und über 250.000 Euro erbeutet. Während der Erstangeklagte bisher die Aussage verweigert, bestreitet der mitangeklagte Russe, zu den Taten beigetragen zu haben.

Den Männern droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde daher noch nicht anberaumt, so die Staatsanwaltschaft.

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