Steirer starb durch Vernachlässigung: Schwester vor Gericht
Der Steirer starb unter anderem an Mangelernährung (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Eine 57-jährige Steirerin wurde wegen Vernachlässigung und Quälens ihres bettlägerigen Bruders zu 15 Monaten bedingter Haft und 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
- Der 59-jährige Mann starb an Wundliegen und Mangelernährung, nachdem er nicht ausreichend gepflegt und medizinisch versorgt wurde.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frau bat um drei Tage Bedenkzeit.
Nach dem Tod eines 59-jährigen Mannes in der Obersteiermark ist dessen 57-jährige Schwester am Mittwoch am Landesgericht Leoben wegen Vernachlässigung und Quälens einer wehrlosen Person zu 15 Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Frau erbat drei Tage Bedenkzeit.
Nicht ausreichend um Bruder gekümmert
Die Angeklagte war Erwachsenenvertreterin ihres Bruders und ist beruflich als Krankenschwester tätig. Sie habe sich nicht ausreichend um ihren Bruder gekümmert und ihn derart vernachlässigt, dass der bettlägerige Mann starb, führte die Staatsanwältin vor dem Schöffengericht am Mittwoch aus.
Der Mann war nach zwei Unfällen und zwei Hüftoperationen nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Er war geistig und körperlich beeinträchtigt, zunächst im Rollstuhl, dann bettlägerig.
Nicht genug zu essen, offene Wunden
Zwar habe die Beschuldigte ihren Bruder gefüttert und ihm etwa auch die Windelhosen gewechselt, aber "dringende Pflegemaßnahmen" erfolgten nicht. So sorgte die Frau laut Anklage zum Beispiel nicht dafür, dass ihr Bruder genügend zu Essen und zu Trinken bekam und lagerte ihn im Bett auch nicht ausreichend um.
Während ihres Dienstes im Krankenhaus lag er teils zwölf Stunden lang auf derselben Stelle. Auch ein Arzt wurde nicht verständigt, "obwohl es bereits offene Wunden gab", so die Staatsanwältin. In der Anklage ist die Rede von einer "äußerst prekären Gesundheitssituation", die im Juli 2025 dazu führte, dass der völlig abgemagerte 59-Jährige an Wundliegen (Dekubitus) verstarb. Eitrige Thrombosen und die Mangelernährung trugen zum Tod bei.
Vor Gericht erklärte die 57-Jährige: "Mein Bruder sagte, dass er sterben möchte." Das habe er auch den beiden Neffen und seinem Bruder mitgeteilt.
"Sterbefasten"
Mehrmals habe er Hilfe von fremden Personen und Nahrung verweigert. "Er hat Sterbefasten betrieben", so die Frau. Warum sie sich dann nicht um eine Sterbeverfügung gekümmert hat, fragte Richter Roman Weiß. Sie habe von dieser Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, entgegnete die Krankenschwester.
Ihr Verteidiger hatte zunächst einen Freispruch beantragt, weil der Bruder Hilfe verweigert hatte. Im Laufe des Prozesses bekannte sich die Frau dann aber schuldig. "Ich hätte die Verantwortung dem Arzt oder einem Heim übergeben müssen." Und: "Wenn ich das mit der Sterbehilfe gewusst hätte, dann hätte ich dafür gesorgt. Dann wäre sein Tod barmherziger gewesen. Er wäre dann verstorben, bevor es so eskaliert wäre." Die Staatsanwältin hielt am Ende des Verfahrens fest: "Das Ganze ist furchtbar tragisch."
Der Verteidiger betonte: "Meine Mandantin hätte anders handeln müssen. Sie war der Meinung, dass das, was sie macht, richtig ist."
"Bis zu gewissem Grad erschüttert"
Das Schöffengericht verurteilte die 57-Jährige schließlich zu 15 Monaten bedingter Haft und 9.000 Euro Geldstrafe. Richter Roman Weiß erklärte, die Frau habe es als Krankenschwester besser gewusst und sich ausgekannt. "Dennoch haben Sie es gemacht. Das hat uns schon bis zu einem gewissen Grad erschüttert. Es kann nicht sein, jemanden auf diese Art und Weise verkommen zu lassen." Die 57-Jährige bat um drei Tage Bedenkzeit.
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