Pflege-Prozess: Drei teilbedingte Haftstrafen, ein Freispruch

Pflege-Prozess: Drei teilbedingte Haftstrafen, ein Freispruch
Angestellte sollen die Bewohner eines Pflegeheims gequält haben. Am Donnerstag fielen vor Gericht in St. Pölten die Urteile.

Mit drei Schuldsprüchen und einem Freispruch hat am Donnerstagabend ein Prozess gegen frühere Mitarbeiter eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) geendet. Die 46-jährige Erstangeklagte erhielt 30 Monate, davon 20 Monate bedingt. Der 36-Jährige wurde zu 24 Monaten, davon 16 auf Bewährung, verurteilt. Die 33-Jährige erhielt 21 Monate, davon 14 bedingt. Die 39-Jährige wurde freigesprochen. Die Urteile des Landesgerichts St. Pölten sind nicht rechtskräftig.

Drei Angeklagte wurden schuldig gesprochen, Bewohnern ohne medizinische Indikation eigenmächtig stark sedierende Medikamente verabreicht zu haben. Sie wurden wegen fortgesetzter Gewaltausübung durch Freiheitsentziehung verurteilt. Die Erstangeklagte wurde auch wegen Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen schuldig gesprochen.

Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sowie zu einem Teil der angelasteten Taten erfolgten Freisprüche im Zweifel. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Anklage bezog sich auf den Tatzeitraum März 2020 bis März 2021. Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe bestritten.

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