Teile der Koralm werden mit Mitte März zum Europaschutzgebiet

Teile der Koralm werden mit Mitte März zum Europaschutzgebiet
Es gibt keine Berührungspunkte mit dem umstrittenen Projekt eines Pumpspeicherkraftwerks.

Die Steiermark wird Teile der Koralm als Europaschutzgebiet ausweisen. Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) brachte am Donnerstag eine Verordnung in die Landesregierung ein. Der Beschluss soll nächste Woche erfolgen. Die Gebiete sind räumlich voneinander getrennt, aber besonders schutzwürdig. Die 2015 der EU-Kommission gemeldete Fläche beträgt rund 750 Hektar. Der Bereich liegt weitgehend außerhalb des umstrittenen Pumpspeicherkraftwerkprojekts auf der Koralm.

Es wurde zwar eine Ausweitung des Schutzgebietes in Betracht gezogen und auch eine Fläche von weiteren rund 460 Hektar als schutzwürdig qualifiziert, sagte Landesrätin Lackner. Dazu wurde 2022 ein Verordnungsentwurf zur Begutachtung aufgelegt und 2023 ein Gutachten von der Universität Graz eingeholt. Dieses ergab, dass ein Areal von der Schutzgüte eines Natura 2000-Gebiets nur in der ursprünglich gemeldeten Größe verordnet werden könne.

Im angrenzenden Kärntner Teil der Koralm gibt es übrigens laut dem Büro Lackner kein Schutzgebiet. Das ausgewiesene Gebiet berühre das Projektgebiet des Pumpspeicherkraftwerks nicht, sagte Lackner.

Neben dem nun in der Verordnung befindlichen Schutzgebiet auf der Koralm habe die Steiermark 53 weitere bereits ausgewiesen, acht weitere seien in Bearbeitung. Hier dürften die Verordnungen und somit Unterschutzstellungen bis November 2025 abgeschlossen sein. Das Schutzgebiet auf der Koralm zeichne sich unter anderem durch Hochmoore, alpine Zwergstrauchheiden und feuchte Hochstaudenflure aus.

UVP-Verfahren

Das „Landschaftsschutzgebiet Koralpe“ wiederum war 1981 noch vor Österreichs EU-Beitritt verordnet worden. 2015 erfolgte eine Verkleinerung um rund 70 Prozent, auf Basis eines Gutachtens der Naturschutzplattform Biosphäre Austria. Diese Verordnung wird wegen einer Beschwerde im Zuge des UVP-Verfahrens zum Pumpspeicherkraftwerk vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Man gehe davon aus, dass die Verordnung damals ordnungsgemäß erlassen worden sei. Dennoch wurden von Lackner fachliche Erhebungen beauftragt, damit man im Falle des Falles rasch reagieren könne.

Die Verordnung veranlasste die steirischen Grünen zu einer Stellungnahme: „Die Koralm ist ein besonders schützenswertes Gebiet, in dem viele Endemiten vorkommen, also Arten, die es nur dort gibt. Das wurde auch dezidiert festgestellt“, sagte Klubobfrau Sandra Krautwaschl. „Uns fehlt ganz klar der umfassende Schutz dieser Flächen. Was passiert außerdem mit den 460 Hektar schützenswerter Fläche, die jetzt nicht als Europaschutzgebiet auswiesen wird? Werden diese vielleicht wieder als Ausgleichsflächen für ein Kraftwerksprojekt genützt? Was sind da die Hintergedanken, und wem nutzt das?“ Man werde sich die Pläne genau ansehen, wenn sie vorliegen, kündigte Krautwaschl an.

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