Sachleistungskarte, Jobpflicht: Neue Bedingungen für Ukrainer

Die Steiermark führt die Sachleistungskarte nach einem Probebetrieb nun auch für Vertriebene aus der Ukraine ein. Insgesamt sind 5.580 Menschen betroffen.
Schatten von Menschen auf einem Bürgersteig, überlagert von den Farben der ukrainischen Flagge.

Zusammenfassung

  • Steiermark führt Sachleistungskarte nun auch für Vertriebene aus der Ukraine ein, vollständige Ausrollung bis drittes Quartal 2026 geplant.
  • Leistungen aus der Grundversorgung werden künftig an nachweisliche Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit geknüpft.
  • Mit der Sachleistungskarte sind künftig nur noch 40 Euro monatlich als Barauszahlung möglich.

Nach Pilotbetrieben und der Vergabe an mehr als 960 Asylwerberinnen und Asylwerber beginnt das Land Steiermark nun mit dem Ausrollen der Sachleistungskarte auch für Vertriebene aus der Ukraine.

5.580 Menschen sind davon betroffen. Die vollständige Ausrollung soll bis zum dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Zudem sollen sich arbeitsfähige Personen mit Vertriebenenstatus um Jobs bemühen, da Leistungen aus der Grundversorgung an die Bemühungen geknüpft sind.

Im ersten Schritt seien die ersten 57 Karten für Ukrainer an Quartiergeber für Vertriebene ausgegeben worden, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.

FPÖ-Soziallandesrat: "Gebot der Fairness"

Die nächsten 600 Karten folgen nun. Sie sollen bis Ende April erstmals "befüllt" werden, sodass die Nutzung unmittelbar starten könne. "Die Sachleistungskarte ist ein Gebot der Fairness gegenüber den hart arbeitenden Steirern, die das Grundversorgungssystem mit ihrem Steuergeld finanzieren müssen. Zuletzt mit rund 70 bis 90 Millionen Euro im Jahr. Wir wollen sicherstellen, dass öffentliche Mittel zweckgebunden eingesetzt werden, im regionalen Wirtschaftskreislauf bleiben und nicht in intransparente oder dubiose Strukturen abfließen", sagte Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ).

Beschluss Ende April geplant

Die Bemühungspflichten werden voraussichtlich in der kommenden Landtagssitzung am 28. April beschlossen. Zukünftig sollen Leistungen aus der Grundversorgung daran geknüpft sein, ob sich arbeitsfähige Bezieher nachweislich, zumutbar und gemäß den arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen um eine Erwerbstätigkeit bemühen.

Wer betroffen ist

Insbesondere betroffen sind Vertriebene aus der Ukraine, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und die größte Gruppe in der steirischen Grundversorgung darstellen. Sämtliche notwendigen Schritte würden vom Arbeitsmarktservice Steiermark festgelegt. "Sollte den vom AMS aufgetragenen Maßnahmen, etwa Bewerbungen oder Schulungsmaßnahmen, nicht nachgekommen werden, so kann das Land Steiermark entsprechend sanktionieren und Leistungen kürzen oder einstellen", hieß es.

Nur noch 40 Euro in bar

"Die Bevölkerung hat längst kein Verständnis mehr, dass Steuergeld in Millionenhöhe bedingungslos für Asylanten und Vertriebene aufgewendet wird, insbesondere in Zeiten von Budgetkonsolidierungen. Die Umstellung von Bargeldleistungen auf Sachleistungen sowie die Einführung von Bemühungspflichten für jene, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind daher ein grundlegender Paradigmenwechsel", so Amesbauer.

Mit der Sachleistungskarte können künftig nur noch 40 Euro "Taschengeld" pro Monat in bar abgehoben werden.

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