Aus "Mordlust" gehandelt: 17-Jähriger nennt Details zu Bluttat
Die Bluttat ereignete sich in St. Peter am Ottersbach
Nach der tödlichen Messerattacke auf ein Ehepaar in der Nacht auf Mittwoch in der Südoststeiermark liegen laut Polizei nun die Ergebnisse der ersten Einvernahmen vor. Der tatverdächtige 17-Jährige zeigte sich umfassend geständig und gab an, aus "Mordlust" gehandelt zu haben.
Ein etwas abgelegenes Einfamilienhaus in Sankt Peter am Ottersbach (Bezirk Südoststeiermark) war Schauplatz der Bluttat. Ein 84-jähriger Mann wurde bei dem Angriff getötet, seine Ehefrau überlebte schwer verletzt.
Mit Hammer ein Fenster eingeschlagen
Wie die bisherigen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark ergaben, war der 17-jährige Jugendliche aus der Nachbarschaft bei der Tatausführung mit einem Messer und einem Hammer bewaffnet. Den Hammer habe er dazu verwendet, ein Fenster des Einfamilienhauses einzuschlagen, um sich so Zutritt in das Innere zu verschaffen.
Selbst Polizei verständigt
Im Haus soll der Täter offenbar direkt in das Schlafzimmer des älteren Paares gegangen sein und beide Bewohner in deren Bett mit einem Messer angegriffen haben. Die Opfer erlitten zahlreiche Messerstiche.
Unmittelbar nach der Tat wählte der 17-Jährige selbst den Polizei-Notruf. Polizisten nahmen den Tatverdächtigen kurz darauf an seiner Wohnadresse in der Nähe fest.
Gezielte Auswahl der Opfer
Wie die Polizei am Donnerstag bekannt gab, erklärte der junge Mann bei der Einvernahme, das Ehepaar nicht gekannt zu haben. Er habe das Haus jedoch "gezielt ausgesucht", da er aufgrund der Optik des Gebäudes davon ausgegangen sei, dass dort ältere Personen wohnen würden. Von diesen habe er sich bei seinem Angriff weniger Gegenwehr erhofft. Als Tatmotiv nannte der 17-Jährige gegenüber den Kriminalisten "Mordlust".
Das mutmaßliche Tatmesser konnte von den Ermittlern direkt am Tatort sichergestellt werden. Den Hammer dürfte der Verdächtige auf dem Weg von der Tatörtlichkeit zu seiner Wohnadresse weggeworfen haben. Die Suche nach diesem Beweisstück sowie die weiteren Ermittlungen zum Tathergang dauern an.
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