FPÖ-Finanzaffäre: Und wieder ein neuer Ermittlungsstrang

Zusammenfassung
- Landtag wird Immunität von FPÖ-Präsident Deutschmann aufheben, um Ermittlungen zu ermöglichen.
- Seit November 2021 wird gegen mehrere FPÖ-Funktionäre wegen des Verdachts der Veruntreuung, Untreue und Geldwäsche ermittelt.
- Ermittlungen auch gegen Mario Kunasek wegen angeblicher Verwendung von Parteigeldern für Hausbau, Entscheidung des Justizministeriums steht noch aus.
Hinter Tagesordnungspunkt 13 der Landtagssitzung und seinem sperrigen Titel - "Auslieferungsbegehren (Art 34 L-VG iVm Art 96 B-VG)" - verbirgt sich ein weiterer Teil der Finanzcausa FPÖ Graz. Sie beschäftigt bekanntlich Politik, Justiz und Medien seit nun schon fast dreieinhalb Jahren.
In diesem Punkt 13, über den am Dienstag am späteren Nachmittag im Plenum abgestimmt wird, geht es um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Gerald Deutschmanns. Die Staatsanwaltschaft fordert die sogenannte Auslieferung des FPÖ-Landtagspräsidenten, um gegen ihn wegen des Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch ermitteln zu können.
Und gleich vorweg: Dieses Ansinnen bekommt eine Mehrheit, denn im vorgelagerten Landtagsausschuss stimmten die Parteien zu - inklusive FPÖ.
Somit wird die Liste der Ermittlungsansätze, die die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu verfolgen hat, wieder um ein Detail länger. Konkret geht es in diesem Fall um diese Frage: Hat Deutschmann Ende 2021 einen damaligen Mitarbeiter im FPÖ-Klub angewiesen, im Melderegister Abfragen vorzunehmen? Der FPÖ-Politiker sagt, das habe er nicht und bestreitet den Vorwurf vehement.
In dem Fall sieht die Justiz auch in Stefan Hermann einen Verdächtigen, damals war Hermann Abgeordneter, mittlerweile ist er Landesrat. Er weist die Vorwürfe ebenfalls zurück.
Aber worum geht es da eigentlich?
Damals flog der FPÖ-Finanzskandal um mutmaßlich veruntreute Klubfördermittel der Freiheitlichen in Graz gerade auf. Und einigen Medien wurden Listen zugespielt, die Einblicke in die Finanzgebarung gaben.
Die Blauen indes suchten nach den Personen, die die Informationen weitergaben. Und stießen auf einen damaligen Büromitarbeiter, der beteuerte, nichts damit zu tun zu haben.
Von ihm sei nun aber, so der Vorwurf, gefordert worden, sich mit Daten aus dem Melderegister quasi reinzuwaschen. Das habe der Mann verweigert, denn solche Abfragen seien Amtsmissbrauch.
So weit der Nebenschauplatz der Causa. Doch was tut sich im eigentlichen Hauptverfahren?
Nicht wirklich viel Neues. Seit November 2021 wird unter anderem wegen Verdachts der Veruntreuung, der Untreue, des Fördermissbrauchs, der Urkundenfälschung und Geldwäsche ermittelt; erst von der Staatsanwaltschaft Graz, die den Akt im Mai 2022 nach Klagenfurt abtrat.
Im Kern geht es um den Vorwurf, dass rund um den damaligen Grazer FPÖ-Stadtparteiobmann Mario Eustacchio und den damaligen FPÖ-Klubobmann im Gemeinderat, Armin Sippel, Geld abgezweigt worden sein soll. Um kolportierte 1,8 Millionen Euro soll es da gehen.
Was sonst noch an Vorwürfen vorliegt
Im April 2023 eröffnete sich ein weiterer Strang, Mitarbeiter der Landes-FPÖ als auch der nunmehrige Landeshauptmann Mario Kunasek gerieten nach anonymen Anzeigen ins Visier. Kunasek soll die mutmaßlichen Malversationen nicht abgestellt haben, lautete einer der Vorwürfe.
Der zweite Vorwurf behandelt ein ganz anderes Thema, sein Haus: Er hab Parteigelder für dessen Bau verwendet. Kunasek bestreitet das und geht von einer Einstellung aus. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Ermittlungen zu dem Bereich de facto abgeschlossen, ihr Vorhabensbericht liegt seit Ende Jänner 2025 vor. Die Entscheidung des Justizministeriums ist noch nicht bekannt.
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