Seit mehr als drei Jahren beschäftigt die Finanzaffäre der FPÖ Graz Partei(en), Medien und Staatsanwaltschaft.
Nachdem Vorwürfe über mutmaßliche Malversationen bekannt wurden, trat bekanntlich der damalige FPÖ-Graz-Stadtparteiobmann Mario Eustacchio - gemeinsam mit Klubobmann Armin Sippel - im Herbst 2021 von seinen Funktionen zurück und einen Stein los.
Die Justiz begann zu ermitteln, ließ Konten öffnen, einige davon einfrieren: Es geht um den Verdacht, dass öffentliche Fördergelder - sogenannte Klubfördermittel - missbräuchlich verwendet wurden. Um bis zu 1,8 Millionen Euro soll es dabei gehen.
Der Fall zog aber Kreise über die Stadt-FPÖ hinaus. Vorwürfe schwappten auf die Landes-FPÖ über. Dort auch auf einen Nebenschauplatz - das Haus des Landesparteiobmannes Mario Kunasek.
Dem FPÖ-Chef - seit Mitte Dezember Landeshauptmann der Steiermark - wurde in einer anonymen Anzeige vorgeworfen, er habe Mittel der Partei in seinen Privatbau gesteckt; ein Vorwurf, den Kunasek stets von sich wies.
In diesem Fall scheint nun eine erste Entscheidung getroffen worden zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt - sie führt die Ermittlungen anstelle der Grazer Behörden - scheint in dem Komplex ihre Ermittlungen beendet zu haben.
"In der Sache 'Hausbau Kunasek' ist ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz ergangen", bestätigte Sprecher Markus Kitz am Mittwoch.
Über den Inhalt dürfe er nichts sagen, betont Kitz. Das lässt Spielraum: Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren von sich aus einstellen, weitere Ermittlungen anstrengen oder anregen, Anklage einzubringen.
Warum die Oberbehörde mitreden kann
Die entsprechende Meldung an die übergeordnete Behörde ist jedoch gesetzlich vorgesehen, aus mehreren Gründen:
- Wenn wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Tat ein besonderes öffentliches Interesse besteht
- Wenn durch die Funktion des oder der Verdächtigen im öffentlichen Leben besonderes Interesse besteht
- Wenn noch weitere Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zu klären sind
Kunasek selbst betonte erst vor Kurzem gegenüber dem KURIER, dass er von der Einstellung des Verfahrens ausgehe: "Zunächst einmal gilt der Rechtsstaat, das nehme ich auch für mich in Anspruch. Und die Unschuldsvermutung. Und zweitens: Ich weiß zu 100 Prozent, dass es keine Anklage geben wird. In meinem Fall weiß ich, dass ich nichts falsch gemacht habe."
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