Ex-Polizist wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht: Freispruch

Schwurgerichtssaal von innen
Steirer soll auf sozialen Medien Inhalte geteilt haben, die den Holocaust leugneten und Adolf Hitler verherrlichten - Freispruch, nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung

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  • Ein pensionierter Polizist steht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Graz vor Gericht, da er über acht Jahre Nazi-Inhalte in sozialen Medien geteilt haben soll.
  • Der Angeklagte rechtfertigte sich mit historischem Interesse und behauptete, die Inhalte nicht genau gelesen zu haben, während die Anklägerin betonte, dass Holocaust-Leugnung strafbar ist.
  • Der Verteidiger stellte den Angeklagten als Marinehistoriker dar und betonte dessen Desinteresse an Nazi-Ideologie, während das Gericht weitere problematische Inhalte in seinen Chats fand - Freispruch, nicht rechtskräftig.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag ein pensionierter Polizist wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht gestanden.

Er soll über einen Zeitraum von acht Jahren auf sozialen Medien Inhalte geteilt haben, die den Holocaust leugneten und Adolf Hitler verherrlichten.

Der Angeklagte gab an, er habe nie Nazi-Ideologie verbreiten, sondern nur "Dinge bekannt machen und aufzeigen" wollen. Der Verteidiger sprach von "historischem Interesse"

Der mittlerweile pensionierte Polizist hatte ab 2015 - also noch in seiner aktiven Zeit - laut Anklägerin "gezielt Nazi-Propaganda betrieben, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht".

Er teilte Artikel in denen die Meinung vertreten wurde, in Auschwitz hätten gute Bedingungen für die Gefangenen geherrscht und der Massenmord an Juden sei eine Lüge. "Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat", stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar.

Einer der geposteten Artikel beschäftigte sich mit den Rheinwiesenlagern, in denen Amerikaner deutsche Wehrmachtsoldaten gefangen hielten. Darin ist die Rede davon, dass "deutsche Leichen als jüdische ausgegeben wurden".

Was der Angeklagte teilte

Der Angeklagte betonte, er habe den Artikel nicht genau gelesen und wollte nur "an die Toten aus diesen Lagern erinnern". Die Richterin wies darauf hin, dass hier unter anderem die Meinung vertreten werde, die Juden seien in den Lagern gut versorgt worden. "Das ist ein Blödsinn", antwortete der Beschuldigte. "Sie haben das gepostet, nicht ich", meinte die Richterin.

Ein anderer Artikel trug die Überschrift " Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben massenhaft Nichtjuden vergast". Das sei "ein Irrtum" gewesen, er habe auch diesen Text nicht genau gelesen. "Es war ein Blödsinn", meinte er vor Gericht. Mit der Verbreitung auf Facebook habe er nur "aufmerksam machen wollen", lautete seine Rechtfertigung.

Wie der Verteidiger argumentierte

"Er ist historisch interessiert, ein Marinehistoriker, der auch Ausstellungen gemacht hat", führte der Verteidiger ins Treffen. Der Angeklagte erklärte, er habe "in kurzer Zeit sehr viel geteilt" und daher nicht genau auf die Inhalte geachtet. Er wollte nie "Nazi-Ideologie verherrlichen". Er interessiere sich auch nicht wirklich für diese Zeit, sondern für die k.u.k.- Epoche.

Geteilt hat er auch zu Corona-Zeiten ein Bild von Adolf Hitler mit erhobenem Arm, unter dem stand, nun werde anstelle von Händeschütteln endlich wieder "normal gegrüßt". Die Auswertung der Chats ergab noch mehrere ähnliche Nachrichten und Bilder, die er verschickt hatte.

Am Nachmittag fällt die Entscheidung des Schwurgerichtshofes: Freispruch, nicht rechtskräftig.  

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