Tödlicher Brand in Grazer Bar: Haftstrafe für Lokalbesitzer

Polizeiabsperrung und Feuerwehr vor einem Lokal.
Junge Niederösterreicherin starb 2023 bei Silvesterfeier. Nach Kontrolle 2020 gab es trotz festgestellter Mängel keine weiteren Maßnahmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung

  • Prozess um tödlichen Brand in Grazer Stern-Bar wird fortgesetzt, Betreiber wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst angeklagt.
  • Bei Kontrolle 2020 war ein Fluchtweg durchs Fenster vorhanden, zum Brandzeitpunkt jedoch durch einen Tisch und Dekoration versperrt.
  • Trotz festgestellter Mängel nach der Begehung 2020 erfolgten keine weiteren Überprüfungen durch die Behörde.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess um den Brand in der Stern-Bar zu Silvester 2023/24 fortgesetzt worden. Bei dem Feuer starb eine Studentin, zehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Der Betreiber des Lokals muss sich wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst verantworten. Er verantwortete sich bisher nicht schuldig. Am dritten Prozesstag wurde eine Referentin der Baubehörde zu den Fluchtwegen befragt.

Wie es zum Brand gekommen sein soll

In der Silvesternacht begann es gegen 3 Uhr zu brennen. Im Eingangsbereich soll entzündliches Material gelagert gewesen sein, ein Notausgang durch ein Fenster war versperrt und das Personal soll nicht ausreichend für Brandfälle geschult worden sein, warf die Anklage dem Lokalbetreiber vor.

Der Angeklagte hatte bisher bei sich keine Schuld gesehen, seiner Meinung nach hatte er alle Auflagen erfüllt, dass es eigentlich außer dem Hauptausgang keinen richtigen Notausgang gegeben habe, sei nicht der Fall gewesen.

Nachdem in den vorigen Verhandlungen die Opfer eindringlich geschildert hatten, wie sie verzweifelt nach einem Fluchtweg gesucht hatten, waren nun die Notausgänge Hauptthema.

Bei Kontrolle war Fluchtweg frei

Als Zeugin war eine Referentin der Baubehörde, die 2020 eine Begehung des Lokals vorgenommen hatte. Sie gab an, dass als Notausgänge der Eingang, der Ausstieg durch ein Fenster und der Weg durch die Küche in den Hof vorgesehen waren. Als es zum verheerenden Brand kam, war das Fenster allerdings durch einen Tisch verstellt, auch war die Fensterbank mit Dekorationsmaterial vollgeräumt. Bei der Kontrolle war das offenbar noch anders: "Das Fenster war frei, es war hundertprozentig kein Tisch davor", gab die Zeugin an.

Sie erinnerte sich weiter, dass der Angeklagte damals den Fluchtweg durch das Fenster entfernen wollte, was ihm untersagt wurde "da sich dann die Fluchtwegsituation völlig anders dargestellt hätte", führte die Beamtin aus. Im Übrigen sei auch ein Fluchtweg durch eine Küche normalerweise nicht zulässig, "weil eine Küche eine weitere Gefahrenquelle darstellen kann".

Urteil ist gefallen

Neben dem Hauptausgang waren verschiedene Polster und anderes gelagert, was laut Zeugin ebenfalls nicht erlaubt sei. Nach der Begehung 2020 passierte nichts mehr, obwohl mehrere Mängel festgestellt worden waren. "Warum wurde der Akt als erledigt abgelegt?", fragte der Verteidiger. "Weil es ein historischer Akt war", lautete die Antwort. "Ohne weitere Überprüfung?" "Ja".

Das Urteil: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, nicht rechtskräftig.

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