Strenges Betteleigesetz: KPÖ-Stadtchefin Kahr lehnt Verbotszonen ab

Grazer Stadtregierung will kein sektorales Bettelverbot umsetzen (Symbolbild)
Der Landtag beschließt Dienstagnachmittag das strengere Bettelverbot, das von der blau-schwarzen Koalition bereits in ihrem Regierungsprogramm festgeschrieben wurde.
Unterstützung bekommen FPÖ und ÖVP dabei aber auch von der größten Oppositionspartei, der SPÖ: Die Sozialdemokraten kündigten bereits vor der Abstimmung an, der Novelle des Landessicherheitsgesetzes zuzustimmen.
Das Gesetz kann somit am 1. September in Kraft treten. In einigen Punkten holt die Steiermark nach, was in anderen Bundesländern bereits verankert ist, in anderen geht das steirische Gesetz weiter:
- Gemeinden werden ermächtigt, sektorale Bettelverbote in gewissen Zonen einzurichten (vor Schulen, vor Banken etc.): Das betrifft auch stummes Bitten um Geld.
- Untersagt ist künftig die "Veranlassung" zum Betteln, also das Auffordern anderer Menschen zur Bettelei.
- Tiere dürfen ebenfalls nicht mehr mitgenommen werden, ausgenommen sind nur Begleithunde.
- Organisierte Bettelei wird verboten.
Anders als etwa in der Landeshauptstadt Salzburg, die zu gewissen Zeiten Bettelverbotszonen in der Getreidegasse installiert hat, oder in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz hält die Grazer Stadtregierung wenig von solchen Maßnahmen.
KPÖ-Stadtchefin lehnt Bettelverbotszonen ab
Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) betonte bereits Mitte März, als die Novelle des Landes bekannt wurde, dass es in der steirischen Landeshauptstadt keine sektoralen Bettelverbote brauche: "Denn in Linz sieht man, dass das nichts bringt, außer eine Verlagerung mit neuen Problemen", begründete Kahr.
- Wien: Aufdringliches, aggressives und gewerbsmäßiges Betteln ist verboten, ebenso organisierte Bettelei oder Betteln mit Minderjährigen.
- Niederösterreich: 2010 erließ die Landesregierung ein Bettelverbot, das aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern unter Strafe stellte. 2016 wurde es um sektorale Bettelverbote in den Gemeinden erweitert.
- Burgenland: 2019 wurde im burgenländischen Landessicherheitsgesetz aufdringliches oder aggressives Betteln unter Strafe gestellt. Verboten sind ebenso gewerbsmäßiges oder organisiertes Betteln und Bettelei mit Kindern sowie das Umherziehen von Haus zu Haus.
- Tirol: In Tirol sind aggressives und organisiertes Betteln im Landespolizeigesetz erfasst und untersagt. Auch in diesem Bundesland können Gemeinden Verbotszonen einrichten.
- Salzburg: In Salzburg gilt seit 2012 aggressives Betteln, das Betteln Minderjähriger und das organisierte Betteln als verboten. Zudem können Gemeinden sektorale Bettelverbote einrichten.
- Oberösterreich: Ein Landesgesetz stellt auch hier die organisierte, gewerbsmäßige und aggressive Bettelei seit 2016 unter Strafe. Die Kommunen dürfen sektorale Verbote erlassen, Linz etwa arbeitet derzeit an einer Ausweitung der bestehenden Zone (derzeit u. a. Hauptplatz)
- Kärnten: Seit 2016 gibt es im Bundesland ein Verbot von aggressivem, gewerbsmäßigen und organisiertem betteln.
- Vorarlberg: Dort gibt es Bettelverbote in den größeren Städten, die vor allem aufdringliches Betteln unter Strafe stellen.
Sahar Mohsenzada, Klubobfrau der KPÖ im Gemeinderat, setzte am Dienstag nach: "Mit Verboten wird Menschen nicht geholfen."
In Graz unterstütze man Betroffene lieber, statt sie für Armut zu bestrafen. "Mit vielen niederschwelligen Einrichtungen, mit Sozial- und Beziehungsarbeit setzt man in Graz darauf, Obdachlose von der Straße zu bekommen. Niemand muss in unserer Stadt auf der Straße schlafen."
Die Neos sehen die Gesetzesnovelle ebenfalls kritisch: Einerseits sei man gegen organisiertes Betteln oder die Mitnahme von Tieren, aber "überzogene Strafen und Symbolpolitik werden wir nicht mittragen", legte sich Klubobmann Niko Swatek am Dienstag fest.
Bis zu 5.000 Euro Strafe
Die Neos sprechen sich gegen die deutlich erhöhten Strafen aus: Statt wie bisher 2.000 Euro im Höchstfall sind künftig bis zu 5.000 Euro Geldbuße möglich. "Das ist völlig unverhältnismäßig und auch sinnlos", kommentierte Swatek.
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