Blau-Schwarz setzt verschärftes Bettelverbot in der Steiermark um

Bettler sitzt mit Hund in Straßenecke
Hunde mitzunehmen ist künftig untersagt. Gemeinden können auch stummes Betteln in gewissen Straßenzügen verbieten.

Fünf Monate ist Blau-Schwarz in der Steiermark mittlerweile am Ruder, sukzessive setzen FPÖ und ÖVP die Vereinbarungen aus dem Koalitionsabkommen um. Am Donnerstag stand der Punkt Bettelverbot auf der Tagesordung in der routinemäßigen Regierungssitzung: Wie im Dezember 2024 paktiert, wird das bestehende Gesetz verschärft.

Dabei nimmt die Steiermark Anleihe bei anderen Bundesländern, etwa in Nieder- oder Oberösterreich und Salzburg: Dort stellt es die Landesregierung den Gemeinden seit Längerem frei, sektorale Bettelverbotszonen einzurichten, in der Landeshauptstadt Salzburg gilt das etwa in der belebten Getreidegasse zwischen 11 und 17 Uhr.

Was sonst noch geplant ist

Das ist mit der Novelle des Landessicherheitsgesetzes ab 1. September auch in der Steiermark so vorgesehen. Zudem zieht das Bundesland bei einem Punkt nach, der bisher im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch nicht rechtlich ausdrücklich verankert war, das Verbot von organisiertem Betteln.

Allerdings geht die Steiermark in einigen Bereichen weiter als andere Länder.

Untersagt sind nun auch die "Veranlassung zum Betteln", auch Tiere scheinen im Gesetz jetzt auf: Sie mitzunehmen, um "den Bettelertrag zu steigern", ist verboten. Das zielt vor allem auf Graz ab, wo in der Innenstadt zuweilen Menschen mit Hunden vor Geschäften oder Geldautomaten sitzen.

Erlaubt bleibt stummes Bitten um Geld, die Landesregierung hat aus 2013 gelernt: Der Verfassungsgerichtshof hat das allgemeine Bettelverbot aufgehoben, das unter einer SPÖ-ÖVP-Landesregierung eingeführt wurde.

Ausnahme ist allerdings das sektorale Bettelverbot, das die Gemeinden beschließen können: Hier kann auch das stumme Betteln untersagt werden, das aber orts- oder anlassbezogen. 

Ändern sich die Strafen?

Bisher griff §3a des Landessicherheitsgesetzes nur bei aggressiver Betteilei, wenn etwa Passanten angesprochen und bedrängt wurden. Auch Kinder unter 14 Jahren durften nicht mitgenommen oder zum Betteln angestiftet werden.

An den Strafen ändert sich nichts, Verstöße gegen das Bettelverbot sind Verwaltungssachen und werden bis Geldbußen von bis zu 2.000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu 14 Tagen geahndet.

Es sei "Gebot der Stunde" gewesen, nach zu schärfen, begründete Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) am Donnerstag nach der Regierungssitzung. "Die Steiermark war das einzige Bundesland, in dem die organisierte Bettelei nicht verboten war." Das habe dazu geführt, dass "bettelnde Personen vor allem in organisierten Gruppen die steirische Bevölkerung belästigt und der regionalen Wirtschaft sowie dem Tourismus geschadet haben. Das war so nicht mehr tragbar."

"Warum müssen Menschen betteln?"

Die KPÖ, die in Graz die Bürgermeisterin stellt, reagierte unverhohlen skeptisch. Das Gesetzes berge die Gefahr, dass "Menschen, die keiner organisierten Gruppe angehören, in der Praxis kriminalisiert werden und dass einmal mehr jene bestraft werden, die ohnehin kaum etwas haben", mahnte Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau im Landtag. "Anstatt sich auf das Betteln zu versteifen, sollte sich die Politik die grundlegende Frage stellen, warum Menschen in einem reichen Land wie Österreich überhaupt noch betteln müssen."

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