Burschenschafter verletzt: 7 Demonstranten in Graz vor Gericht
Sieben Personen sind angeklagt
Zusammenfassung
- Sieben Angeklagte stehen in Graz wegen schweren Raubes einer Burschenschafter-Kappe nach dem Akademikerball vor Gericht; das Opfer wurde dabei schwer verletzt.
- Die Angeklagten, die der Antifa-Szene zugeordnet werden, bestreiten eine gewaltsame Wegnahme; drei Verhandlungstage sind angesetzt, um die Beteiligung zu klären.
- Die Staatsanwaltschaft betont, dass es nicht um Gesinnung, sondern um die Tat geht; das politische Motiv wird als irrelevant für den Prozess dargestellt.
Sieben Angeklagte stehen ab Mittwoch in Graz wegen schweren Raubes vor einem Schöffensenat. Sie sollen im Jänner 2025 nach dem Akademikerball einem Besucher die Burschenschafter-Kappe weggenommen haben. Der Mann stürzte und wurde schwer verletzt.
Drei Verhandlungstage geplant
Die Beschuldigten, die der Antifa-Szene angehören sollen, leugneten bisher jede gewaltsame Wegnahme der Kappe. Um die genaue Beteiligung der sieben Personen zu klären, wurden zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.
In der Nacht von 25. auf 26. Jänner fand in Graz im Congress der Akademikerball statt. Einer der Besucher war gegen 3 Uhr früh mit seiner Frau auf dem Heimweg, als ihm die Couleur-Kappe vom Kopf gerissen wurde. Er ging zu Boden und erlitt Serienrippenbrüche. Ob und von wem er gestoßen oder geschlagen wurde, war zunächst unklar.
Polizeiaufgebot beim Prozess
"Hier geht es nicht um die Gesinnung der Angeklagten, es geht nur um eine Wegnahme", betonte die Staatsanwältin zu Beginn. Dass die politische Seite nicht ganz ausgeblendet werden konnte, zeigte schon das große Polizeiaufgebot beim Prozess. Der Saal war bis zum letzten Platz mit Zuhörern gefüllt, die offenbar aus Sympathie zu den Angeklagten erschienen waren. "Dass das Motiv politisch war, mag sein, hat hier aber keine Relevanz", mahnte die Anklägerin.
Ihren Ausführungen nach hatten die sieben Personen zunächst an der Demonstration gegen den Akademikerball, die friedlich verlief, teilgenommen. Dann trafen sie sich in einem Café und sollen dort die Tat beschlossen haben, bevor sie gezielt nach einem Opfer Ausschau hielten.
"Eine spontane Idee"
Die Darstellung des Erstangeklagten sah etwas anders aus: "Ich bin am Congress vorbeigekommen und habe den Mann mit seiner Frau gesehen". Er folgte den beiden "weil ich neugierig war. Dann habe ich mich zu der spontanen Idee hinreißen lassen, ihm die Kappe wegzunehmen", schilderte er die Tat. Dass der Mann verletzt wurde, will er nicht bemerkt haben. Zusammen mit einem weiteren Angeklagten ging er dann in dessen Wohnung.
"Beim Ermittlungsverfahren schien es sehr wohl um Gesinnung zu gehen", war eine der Verteidigerinnen überzeugt. Immerhin habe es Hausdurchsuchungen, Handyauswertungen und internationale Haftbefehle gegen die Verdächtigen gegeben.
"Anklage ist etwas kreativ"
Die Staatsanwältin erklärte das Vorgehen damit, dass man zunächst nicht gewusst habe, ob nicht Anschläge geplant seien. Dass ihre Mandanten "sich einer bestimmten Gesinnung entgegenstellen", sah die Anwältin als gegeben an, die Anklage bezeichnete sie als "etwas kreativ".
Der zweite Angeklagte, der unmittelbar beim Wegnehmen der Kappe dabei war, wollte an diesem Abend "nur schauen, wer da herumgeht".
"Gestolpert oder Gleichgewicht verloren"
Wie und warum das Opfer stürzte und sich schwer verletzte, konnte er nur vermuten: "Entweder ist er gestolpert oder er hat das Gleichgewicht verloren, als er die Hand nach seiner Kappe ausstreckte." Er lief mit den anderen Angeklagten jedenfalls weg.
"Ist Ihnen nie der Gedanke gekommen, Hilfe zu holen?", fragte die Richterin. "Ich habe nicht darüber nachgedacht", meinte der Befragte, es sei ja eine Frau bei dem Mann gewesen. Die Staatsanwältin interessierte außerdem, warum er - ebenso wie andere in der Gruppe - kein Handy dabeigehabt habe. "Solche Freiräume sind mir wichtig, damit man sozial sein kann", lautete die Begründung.
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