Arzt in Salzburg wegen Betrugs zu bedingter Haftstrafe verurteilt
Ein Arzt aus Salzburg ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgerichts Salzburg wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4.410 Euro nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mediziner soll Gehälter abgerechnet haben, ohne die medizinischen Leistungen dafür erbracht zu haben. Dadurch wurde die österreichische Gesundheitskasse laut Anklage um 46.000 Euro geschädigt.
Der Beschuldigte soll im Zeitraum von 1. Jänner 2020 bis 30. Dezember 2021 ungerechtfertigt Gehälter in Höhe von insgesamt 237.000 Euro abgerechnet haben. Die Anklage beläuft sich deshalb auf 46.000 Euro, weil die Gesundheitskasse keine Beträge mehr darüber hinaus an den Pongauer Arzt ausgezahlt hat. Die nicht erbrachten Leistungen des Mediziners betrafen beispielsweise Therapien und Infusionen.
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Das anklagekonforme Urteil des Schöffensenates - lautend auf Betrug und schweren, gewerbsmäßigen Betrug - ist deshalb nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung dazu abgegeben hat. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen, wie Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer informierte.
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