Prozess gegen Haider-Erbinnen: Birnbacher muss zahlen
Hat Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider 2007 beim Hypo-Verkauf ein zu hohes Honorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher vereinbart? Hat er einen Teil der von der Kärntner Landesholding ausbezahlten sechs Millionen Euro als Rückfluss zur Finanzierung des BZÖ verwendet? Und wenn ja: Kann sich das Land bei den Haider-Erbinnen schadlos halten?
Diesen zentralen Fragen im 600.000-Euro-Schadenersatzprozess gegen Haiders Witwe Claudia Haider sowie deren Töchter Ulrike Haider-Quercia und Cornelia Mathis-Haider konnte sich das Landesgericht Klagenfurt binnen zweieinhalb Jahren nicht einmal annähern.
Und es wird das auch in den nächsten Monaten nicht können, denn wieder ist das Oberlandesgericht ( OLG) Graz am Wort. Birnbacher, der bereits vor zwei Wochen in dieser Causa die Aussage verweigert hatte, tat dies am Donnerstag erneut. Er sei von der Familie Haider nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden worden, argumentierte deren Anwalt, Dieter Böhmdorfer. Birnbacher sei ja Haiders Wirtschaftstreuhänder gewesen.
Bei einem gemeinsamen Zweck, wie er hier vorliege, reiche die Entbindung durch die klagende Partei, erklärte Richterin Sabine Grün. Diese sei erfolgt, somit gebe es kein generelles Aussageverweigerungsrecht für Birnbacher.
„Also: was war Ihre Leistung im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Hypo an die Bayern-LB? Das betrifft nicht Ihre Rolle als Wirtschaftstreuhänder“, meinte Grün zu Birnbacher. Dieser antwortete nicht.
Rüge von Böhmdorfer
Die Richterin begann, Birnbacher die Aussagen aus seinem Strafverfahren vorzulesen, wurde aber von Böhmdorfer unterbrochen. So dürfe sie nicht fragen, sagte er. Die Richterin war anderer Meinung, verhängte eine Beugestrafe in der Höhe von 1000 Euro wegen Aussageverweigerung über Birnbacher, legte aber ferner fest, dass das OLG Graz als obere Instanz über das Aussageverweigerungsrecht entscheiden möge. Und damit ist der Prozess erneut auf unbestimmte Zeit verschoben. Bereits 2016 und 2017 waren das OLG Graz bzw. der Oberste Gerichtshof mit der Frage befasst, ob die Klage überhaupt zulässig sei.
Neue Ermittlungen
Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Zusammenhang mit dem Hypo-Honorar Ermittlungen wegen betrügerischer Krida gegen Birnbacher und dessen Kinder aufgenommen hat. Es besteht der Verdacht, dass der Steuerberater Liegenschaften und Gesellschaftsanteile an Verwandte übertragen hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen.
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