Zweiter Wolfsabschuss innerhalb von vier Tagen in Kärnten

Zweiter Wolfsabschuss innerhalb von vier Tagen in Kärnten
Wieder handelt es sich um einen "Risikowolf", der Siedlungsgebiet gefährlich nahe kam.

Ein Wolf ist am Donnerstagabend im Bezirk Villach-Land erlegt worden. Es war der zweite Abschuss innerhalb von vier Tagen und der insgesamt fünfte seit Inkrafttreten der Verordnung im Jänner 2022, die die Tötung der eigentlich streng geschützten Tiere in Kärnten wesentlich erleichtert hatte, teilte der Landespressedienst am Freitag mit.

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Bei dem Wolf habe es sich laut offiziellen Informationen um einen „Risikowolf“ gehandelt. Das Tier sei in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden aufgetaucht, obwohl es bereits mehrmals vergrämt worden war. In der Nähe der Gebäude sei dann auch der Abschuss erfolgt. Mit Stand Freitag war der Abschuss von acht weiteren Risikowölfen in Kärnten möglich. So vielen wie nie zuvor.

Mehr als 60 Wölfe frei zum Abschuss

Insgesamt wurden seit Inkrafttreten der Verordnung mehr als  60 Entnahme-Befugnisse erteilt - fünf führten tatsächlich zum Abschuss.

Erst am Montag war im Bezirk Feldkirchen ebenfalls ein Wolf legal abgeschossen worden. Auch bei diesem Abschuss habe sich das Raubtier „in unmittelbarer Nähe zu Stallungen und einer Viehweide“ aufgehalten.

Auch Ende März wurde im Gailtal ein „Risikowolf“ in unmittelbarer Nähe zu einem Siedlungsgebiet erlegt. Es war der dritte Wolfsabschuss auf Basis der Kärntner Wolfsverordnung. Die Abschussmöglichkeit bestand im betroffenen Gebiet seit 6. März 2023, nachdem bereits mehrere Vergrämungsschritte gesetzt werden mussten.
Zu den ersten beiden Abschüssen kam es im November 2022 im Gailtal und im Jänner 2023 im Lesachtal.

Verordnung nachgeschärft

Dabei wurde erst Anfang des Jahres die Wolfsverordnung  in Kärnten geändert. Bisher durften nur Jäger oder Grundbesitzer sogenannte Vergrämungsschritte setzen, also versuchen, als „Schadwölfe“ (die Nutztiere reißen) oder „Risikowölfe“ (die sich einem  Siedlungsgebiet nähern)  eingestufte Tiere durch optische oder akustische Signale zu verscheuchen. Künftig darf dies jede Person machen, muss das aber auf der Homepage der Jägerschaft innerhalb von 24 Stunden melden.

Die Wolfsverordnung stufte schon bisher Wölfe ab einer bestimmten Anzahl von Rissen als „Schadwolf“ ein,  Anfang des Jahres wurden die Schwellenwerte geändert: Wenn zehn Schafe oder Ziegen oder zwei Rinder oder Pferde innerhalb eines Monats getötet oder verletzt wurden, darf ein Wolf geschossen werden. Bisher galt das erst ab 20 gerissenen Nutztieren innerhalb eines Monats.

2022 wurden in Kärnten durch DNA-Spuren insgesamt 28 Wölfe nachgewiesen. Mit Beginn der Almsaison fürchten Bauern nun erneut, dass es zu vielen Rissen kommen wird.

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