Zwei Kärntner nach tödlicher Drogenparty verurteilt
Eine Drogenparty mehrerer Jugendlicher in einer Klagenfurter Wohnung hat im Oktober 2019 für eine 17-Jährige tödlich geendet. Am Dienstag wurde am Landesgericht Klagenfurt ein 18-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hatte die Drogen für die Jugendlichen besorgt. Vor Richter Dietmar Wassertheurer war er geständig, er wurde zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rettung nicht alarmiert
Zwei Mädchen waren nach dem Drogenkonsum bewusstlos geworden. Auf die Idee, die Rettung zu alarmieren, kam jedoch keiner der anderen, die allesamt selbst auch Drogen genommen hatten. Erst am nächsten Tag in der Früh, als sich die Mädchen noch immer nicht rührten, wurde Alarm geschlagen. Eine der beiden wurde ins Spital gebracht und musste auf der Intensivstation behandelt werden, für die andere kam jede Hilfe zu spät.
Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse warf dem 18-Jährigen und einer weiteren Teilnehmerin an der Drogenparty Unterlassung der Hilfeleistung vor, dem Burschen dazu grob fahrlässige Tötung. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 18-Jährige nahm das Urteil, zu den neun Monaten bedingt kamen noch 720 Euro Geldstrafe, sofort an. Die 17-Jährige erhielt zwei Monate bedingt und akzeptierte das ebenfalls sofort. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.
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