Seebergsattel: Zu kalt für die Grenzkontrolle

"Grenzrebell" Gottfried Hudl will durch alle Instanzen gehen
Beschwerdeführer rief Landesverwaltungsgericht an, das Urteil ergeht schriftlich

Der Fall jenes Kärntner Pkw-Lenkers, der sich vor einem Jahr am Übergang Seebergsattel der Grenzkontrolle entzogen haben soll, landete am Dienstag vor dem Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt.
Beschwerdeführer Gottfried Hudl gibt an, er sei am 24. Februar 2016 zu Mittag von Slowenien nach Kärnten gefahren. Demnach verringerte er an der Grenze die Geschwindigkeit, stoppte, erblickte kein Kontrollorgan und gab Gas. Wochen später erhielt er einen Strafbescheid über 50 Euro. Hudl rief das Landesverwaltungsgericht an, wo Überraschendes bekannt wurde: Demnach schoben am kaum frequentierten Grenzübergang vier Polizisten Dienst.
„Warum war nicht einer von ihnen sichtbar draußen?“, fragte Hudl. „Weil Minusgrade herrschten und wir die wenigen Pkw, die den Übergang passieren, akustisch wahrnehmen“, sagte eine Beamtin.

Aussage gegen Aussage

Der Dienstführende betonte, er hätte Hudl durch das Fenster ein Anhaltezeichen gegeben. Hudl entgegnete, man könne bei Schönwetter nicht ins Innere sehen, weil die Fenster spiegeln würden. Zum Knackpunkt könnte die Frage werden, ob der 73-Jährige angehalten hat. Zwei Beamte bestreiten dies, die übrigen geben an, den Vorfall nicht beobachtet zu haben. Das Urteil ergeht schriftlich.

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