Zahl der Verurteilungen sind bundesweit leicht gestiegen

Zahl der Verurteilungen sind bundesweit leicht gestiegen
Die größte Deliktgruppe bezieht sich auf Handlungen gegen fremdes Vermögen. Verurteilungen wegen Mordes sind gestiegen.

Im Jahr 2023 hat es in Österreich 27.268 gerichtliche Verurteilungen und damit um 3,1 Prozent mehr als im Jahr 2022 gegeben. Wie Statistik Austria am Freitag berichtete, lagen diesen Verurteilungen 44.376 Delikte zugrunde. Die größten Deliktgruppen waren erneut strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen (31,2 Prozente) sowie strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (18,5 Prozent). Die Zahl der verurteilten Morde ist gegenüber dem Vorjahr um 21,6 Prozent gestiegen.

Jede Verurteilung umfasste 2023 im Durchschnitt demnach 1,63 Delikte, 25.033 Personen wurden rechtskräftig schuldig gesprochen. "Nach dem pandemiebedingten Tiefstand bei den Verurteilungen in den Jahren 2020 und 2021 sind die Zahlen 2022 und 2023 zwar um jeweils mehr als drei Prozent gestiegen, bewegen sich aber nach wie vor um acht Prozent unter dem Niveau von 2019", so Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.

Die Anzahl der Delikte gegen Leib und Leben sind im Vergleich zu 2022 (8.203 Delikte) fast gleich geblieben. Bei einzelnen Delikten, unter anderem bei Mord (90 Verurteilungen, plus 21,6 Prozent) und Körperverletzung (plus 2,5 Prozent) wurden Zuwächse verzeichnet, rückläufig waren hingegen fahrlässige bzw. grob fahrlässige Tötung (minus 18,7 Prozent) und absichtliche schwere Körperverletzung (minus 10,3 Prozent). Wobei der starken relativen Zu- und Abnahme bei den Tötungsdelikten geringe Fallzahlen zugrunde liegen.

Einen deutlichen Anstieg gab es bei strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen (plus 10,2 Prozent bzw. plus 1.280 Delikte). Hier stiegen insbesondere die Delikte Diebstahl (plus 19,7 Prozent) sowie gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (plus 26,2 Prozent). Ebenfalls stark in die Höhe gegangen sind Delikte gegen das Fremdenpolizeigesetz (plus 45 Prozent), insbesondere Schlepperei.

Entgegen dem allgemeinen Trend wurden im Jahr 2023 auch Deliktgruppen mit rückläufigen Zahlen registriert, so gingen etwa strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege (minus 11,7 Prozent) und strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen (minus 7,9 Prozent) zurück.

Großteil ist männlich

Die demografische Zusammensetzung der verurteilten Personen hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Mit 84,3 Prozent der im Jahr 2023 verurteilten Personen war der überwiegende Teil männlich. 85,7 Prozent der Verurteilten waren zum Tatzeitpunkt über 20 Jahre alt, 8,8 Prozent junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren und 5,5 Prozent Jugendliche zwischen 14 und 17.

Bei den Jugendlichen, die zuletzt stark im Fokus der Politik waren, gab es 2023 ein diffiziles Bild: Im Jahresdurchschnitt betrug der Anteil der jungen Erwachsenen an der strafmündigen Bevölkerung 3,5 Prozent, der Anteil der Jugendlichen 4,4 Prozent. Damit waren insbesondere junge Erwachsene bei den Verurteilten deutlich überrepräsentiert. Gegenüber zu 2019 sank die Zahl von verurteilten Jugendlichen allerdings 15,1 Prozent. Die Anzahl der verurteilten jungen Erwachsenen ging gegenüber 2019 um 20,3 Prozent zurück.

Acht Prozent der verurteilten Personen wurden 2023 mehr als einmal verurteilt. Mehr als die Hälfte der verurteilten Personen (57,5 Prozent) hatten bei der ersten Verurteilung im Jahr 2023 keine Vorverurteilung durch ein österreichisches Gericht. Die anderen 42,5 Prozent hatten bereits eine noch nicht getilgte bzw. gelöschte Eintragung im Strafregister.

2023 lag der Anteil derer, die in einem Zeitraum von vier Jahren nach der Haftentlassung bzw. Verurteilung neuerlich verurteilt wurden, bei 30 Prozent. Damit sank die Wiederverurteilungsquote gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte. Von den insgesamt 25.579 Personen, deren Verurteilung bzw. Entlassung 2019 stattfand, blieben rund zwei Drittel (70 Prozent) ohne weitere rechtskräftige Verurteilung, etwa jede dritte Person wurde innerhalb der vier Jahre wiederverurteilt.

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