Lokalgast niedergestochen: OGH kippt Urteil gegen Kärntner Wirt

Lokalgast niedergestochen: OGH kippt Urteil gegen Kärntner Wirt
Wirt nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft. Prozess muss wiederholt werden, nun auch Freispruch möglich

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil wegen Totschlags des Landesgerichts Klagenfurt zum Teil aufgehoben. Bei dem Fall geht es um den 61-jährigen Kärntner Gastwirt, der im Sommer 2022 einen Lokalgast niedergestochen und schwer verletzt hatte. Der Mann war nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

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Wie der OGH nun einen Bericht der Kleinen Zeitung bestätig, war eine Zusatzfrage nach Notwehr falsch formuliert. Nun muss in der Causa in Klagenfurt erneut verhandelt werden.

Das Opfer, ein 35-jähriger Slowene, war mit seiner Familie - darunter zwei Babys - in dem Lokal. Wegen einer Kleinigkeit war eine Streiterei mit dem Wirt entbrannt, aus der ein Gerangel wurde.

Der 35-Jährige - mit seinem einjährigen Sohn auf dem Arm - packte einen Kellner, den Sohn des Angeklagten, am Hals und drückte ihn gegen eine Wand. Daraufhin wollte der Mann mit Familie das Lokal verlassen.

Wirt griff sich Messer aus der Küche

Der Kellner ging ihm nach, es kam erneut zu einem Gerangel. Der 61-jährige Wirt eilte mit einem großen Messer aus der Küche und rammte es dem 35-Jährigen in den Bauch. Ohne sofortige Erste Hilfe und Notoperation hätte der Mann nicht überlebt.

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Der Wirt erklärte bei der Verhandlung im Februar seine Tat mit Nothilfe für den Sohn. 

Die Frage nach versuchtem Mord hatte das Gericht verneint, die Frage nach versuchtem Totschlag bejaht. Die Zusatzfrage nach einer Notwehr- oder Nothilfesituation wurde ebenfalls verneint - dieser Teil des Urteils wurde nun aber aufgehoben.

Freispruch für Wirt nach Urteilsaufhebung möglich

"Die Zusatzfrage war nicht gesetzeskonform formuliert", erklärt Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski. Die Frage enthielt nämlich eine Einschränkung auf Nothilfe zugunsten des Kellners. "Die sachverhaltsbezogene Einschränkung hätte nicht Teil der Frage sein dürfen."

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Nun muss der Prozess mit neuen Geschworenen wiederholt werden. Diese haben allerdings nur über diese dann anders formulierte Zusatzfrage zu entscheiden. Michel-Kwapinski: "Da kann auch noch ein Freispruch rauskommen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt."

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