Wiederbetätigungsprozess in Salzburg: Schuld- und Freispruch

Gerichtsverhandlungen nur noch in allernotwendigsten Fällen
Ein Angeklagter wegen einschlägiger WhatsApp-Nachrichten zu 15 Monaten bedingt verurteilt - nicht rechtskräftig.

Der Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht Salzburg ist am späten Dienstagabend mit einem Schuld- und einem Freispruch zu Ende gegangen. Der ältere, 58-jährige Angeklagte wurde laut Angaben eines Verteidigers zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, der 45-jährige Angeklagte von den Geschworenen hingegen mit sechs zu zwei Stimmen freigesprochen.

Die Urteile sind offenbar noch nicht rechtskräftig. Beide Männer waren wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht gestanden. Die Anklage dreht sich vorwiegend um das Versenden von WhatsApp-Nachrichten, die das NS-Regime positiv darstellten.

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